Pfaffenhofen:Amtsarzt begutachtet kranken Landrat nicht

Gut zwei Wochen nach der Landratswahl in Pfaffenhofen an der Ilm hat das hiesige Amtsgericht eine amtsärztliche Untersuchung des Wahlsiegers Martin Wolf (CSU) abgelehnt. Das Gericht habe "keine rechtliche Grundlage" dafür gesehen, sagt Wahlleiter Heinz Taglieber. Damit herrscht weiterhin Unklarheit im Fall des wiedergewählten Landrats, der Anfang April einen Motorradunfall hatte und seither mit schweren Verletzungen und einer Gedächtnisstörung im Krankenhaus liegt. Die Untersuchung durch einen Amtsarzt hätte Klarheit schaffen sollen, ob Wolf geistig in der Lage ist, seine Wahl anzunehmen. Denn nur, wenn der 61-Jährige der Wahl per Unterschrift zustimmt, ist sie gültig. Bis jetzt ließ Wolfs Gesundheitszustand aber nicht einmal zu, dass die Wahlleitung ihn über seinen Wahlsieg in Kenntnis setzen konnte. Dies wiederum wäre die Voraussetzung dafür, dass die einwöchige Frist beginnt, innerhalb der sich Wolf erklären muss, ob er das Amt erneut antritt oder ob es binnen drei Monaten eine Neuwahl gibt. Nach der jüngsten Entscheidung des Amtsgerichts liegt die Verantwortung für das weitere Vorgehen wieder bei der Wahlleitung. "Wir sind dran, das Problem auf andere Weise zu lösen", sagt Wahlleiter Taglieber und kündigt "zeitnah" eine Lösung an, "weil die Öffentlichkeit darauf drängt, dass Klarheit herrscht". An diesem Mittwoch trifft sich der Kreiswahlausschuss erneut zur Beratung.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: