Vor Gericht hat Andreas S. den Mord an der niedersächsischen Studentin seinem Komplizen zugeschoben. Einem Mithäftling erzählte er offenbar etwas anderes.
Der wegen des Mordes an einer niedersächsischen Studentin angeklagte 30-Jährige soll bei Gesprächen mit einem anderen Häftling das Verbrechen zugegeben haben. In dem Prozess vor dem Landgericht Passau hatte der Mann jede Beteiligung bestritten und dem 19 Jahre alten Mitangeklagten die Schuld an der Bluttat gegeben.
Der Angeklagte Andreas S. vor dem Passauer Landgericht (© Foto: dpa)
Anzeige
Während der Untersuchungshaft habe der Bauarbeiter jedoch zugegeben, den 19-Jährigen angestiftet zu haben, sagte ein Mithäftling am Mittwoch in dem Prozess aus.
Die beiden Bekannten der jungen Frau sollen die aus Gehrden bei Hannover stammende Studentin gemeinsam umgebracht haben, um die vermögende 21-Jährige auszurauben. Die Frau war im Februar 2007 mit 27 Messerstichen in ihrem Badezimmer getötet worden.
Die ebenfalls aus Niedersachsen stammenden Männer hatten zuvor knapp zwei Wochen bei der Studentin Caroline gelebt und waren dann nach Spanien geflüchtet. Dort wurden sie etwa zwei Monate später festgenommen.
Der 19-Jährige hatte zum Prozessauftakt gesagt, dass er auf Anweisung des älteren Angeklagten seine Freundin umgebracht habe. Der 30-Jährige hatte dieser Darstellung widersprochen und immer wieder behauptet, dass er während des Verbrechens geschlafen habe. Im Verlaufe der Ermittlungen und vor Gericht hat der Mann allerdings immer wieder seine früheren Aussagen korrigiert.
Der Mithäftling des 30-Jährigen bestätigte als Zeuge die Tatversion des Jüngeren, die auch von der Staatsanwaltschaft als glaubwürdig eingestuft wird. Die Erzählungen des 30-Jährigen aus der U-Haft hat der Mithäftling auch aufgeschrieben. Diese Notizen liegen dem Gericht als Beweismittel vor. Der Zeuge wurde von der Kammer auf die Richtigkeit seiner Angaben vereidigt.
Demnach soll der 19-Jährige seinen Freund als einen Meister angesehen haben, dem er untergeben war. Der 30-Jährige habe sogar damit angegeben, dass sein junger Bekannter ein "Lakai" gewesen sei.
Im Kreuzverhör vor Gericht hatte der 30-Jährige hingegen ausgesagt, dass "Lakai" gar nicht zu seinem Wortschatz gehöre. Ein Urteil in dem Strafverfahren wird für den 24. Januar erwartet.
- Passau Wer erstach die Studentin? 08.01.2008
(dpa/bavo/jkr)
Die neueste Antwort