Passau:Neonazi Wulff muss vor Gericht

Thomas Wulff soll eine Hakenkreuzfahne auf den Sarg von Friedhelm Busse gelegt haben - jetzt muss er sich vor Gericht verantworten.

Nach Krawallen bei der Beisetzung eines Rechtsextremisten in Passau am 26. Juli 2008 muss sich der bundesweit bekannte Neonazi Thomas Wulff vor Gericht verantworten. Gegen Wulff werde am 18. Mai vor dem Passauer Amtsgericht verhandelt, weil er eine Hakenkreuzfahne auf den Sarg gelegt haben soll, sagte Amtsgerichtsdirektor Josef Schachner.

Die Polizei war bei der Beerdigung gegen die Trauergäste aus der rechten Szene konsequent vorgegangen. Der Polizeieinsatz auf dem Friedhof gilt als möglicher Auslöser des ungeklärten Messerangriffs auf den Passauer Polizeichef Alois Mannichl.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem seit Jahren auch bei der NPD aktiven Wulff das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Zwei Tage nach der Beerdigung ließ die Staatsanwaltschaft das Grab öffnen und die Hakenkreuzfahne entfernen.

Zu der Beisetzung des letzten Vorsitzenden der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei, Friedhelm Busse, waren etwa 90 Rechtsextremisten aus dem ganzen Bundesgebiet nach Passau gekommen. Mehrere Neonazis wurden festgenommen. Am Rande der Beerdigung wurden ein Reporter und eine Frau von Extremisten geschlagen. Bei der Beisetzung war Polizeidirektor Mannichl mit seinen Beamten gegen die Neonazis vorgegangen.

Als Mannichl dann im Dezember vor seinem Wohnhaus niedergestochen wurde, hatte der unbekannte Täter nach Angaben des Polizeichefs gesagt: "Du trampelst nimmer auf den Gräbern unserer Kameraden herum." Dieser Satz wurde als eventueller Hinweis auf die Busse-Beerdigung oder eine spätere Gedenkfeier aus Anlass des Volkstrauertages, bei der Mannichl erneut gegen NPD-Vertreter vorging, interpretiert.

Einen Beweis dafür, dass Mannichl tatsächlich von einen Neonazi schwer verletzt wurde, gibt es bislang aber nicht. Es gebe weiterhin keine konkrete Spur zum Täter, sagte ein Sprecherin des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA).

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