Passau:Mann bringt Ex-Freundin um - zwölf Jahre Haft

Junge Mutter aus Freyung erstochen - Urteil erwartet

Dominik R. im Landgericht in Passau.

(Foto: dpa)
  • In Passau ist ein 23-Jähriger wegen Totschlags verurteilt worden, weil er seine Freundin mit Messerstichen tötete.
  • Unklar ist, wieviel das gemeinsame Kind von der Tat mitbekam.
  • Mehrere Tage verbrachte der Täter mit dem Kind und der Leiche in der Wohnung, ehe er nach Spanien flüchtete. Dort ließ er sich ein Tattoo mit dem Namen der Toten stechen.
  • Die Mutter hatte die Leiche gefunden.

Weil er seine frühere Freundin getötet hat, muss ein Mann aus dem niederbayerischen Freyung für zwölf Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Passau hat den 23-Jährigen wegen Totschlags verurteilt. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Hainzlmayr folgte damit der Forderung der Verteidiger.

Das einstige Paar habe sich unter anderem um den gemeinsamen Sohn gestritten, bevor der Mann mit dem Messer auf die Frau losging. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes oder wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall plädiert.

Erst kurz vor Ende des Prozesses hatte der 23-Jährige gestanden, die Mutter seines Sohnes nachts im Schlafzimmer getötet zu haben. Mindestens ein Dutzend Stiche und Schnitte im Gesicht und am Hals stellte der Gutachter später fest - zum Teil mit so großer Wucht ausgeführt, dass dem Opfer Zahnkronen abbrachen. Die Frau verblutete auf ihrem Bett liegend.

Der Angeklagte habe die 20-Jährige vorsätzlich umgebracht, befand die Kammer. In der Beziehung zwischen den beiden habe es von Anfang an immer wieder Streit und Schläge gegeben, auch wegen der Spielsucht des 23-Jährigen. Angesichts des Gewaltexzesses sprach der Richter von einer "massiven Übertötung". Die von der Staatsanwaltschaft angeführten Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe sah das Gericht jedoch nicht als gegeben an.

Was den Fall von anderen vergleichbaren Taten unterscheide, sei das Verhalten des Angeklagten nach dem Angriff auf die junge Frau, sagte Hainzlmayr und führte unter anderem die "brutale Entsorgung" der Leiche an. Mehrere Tage verbrachte der Täter mit dem Kind und der Leiche in der Wohnung, ehe er nach Spanien flüchtete.

Um die Angehörigen in Sicherheit zu wiegen, verschickte er vom Handy des Opfers Nachrichten. Auf einen Gruß ihres zwischenzeitlichen neuen Freundes an die Frau am Morgen nach der Tat antwortete er später: "Ich habe den ganzen Vormittag geputzt." Tatsächlich hatte er die Blutspuren in der Wohnung zu beseitigen versucht und den Müll entsorgt.

Der Richter betonte: "Wir müssen hier die Tat aburteilen, nicht das Nachtatverhalten." Das zielgerichtete Handeln des Täters zeige aber, dass er klar gewusst habe, was er tat. In seinem Geständnis hatte der 23-Jährige angegeben, eine Flasche Wodka intus gehabt zu haben. Unklar ist, was der damals eineinhalb Jahre alte Sohn von dem Geschehen im Schlafzimmer mitbekommen hat. Das Kind lebt inzwischen bei der Mutter des Opfers. Sie hatte die Leiche ihrer Tochter zwei Wochen nach deren Verschwinden gefunden.

Der Fall hatte vergangenes Jahr bundesweit Schlagzeilen gemacht, auch weil sich der Täter während seiner Flucht ein Tattoo auf den Oberarm hatte stechen lassen mit dem Namen und dem Geburts- und Todesdatum seiner damaligen Freundin sowie mit dem Spruch "danke für alles". Hierzu sagte der Richter: "Wir glauben Ihnen, dass das ernst gemeint ist und nicht zynisch."

Die Eltern des Opfers verfolgten die Verhandlung sichtlich angeschlagen. Hatte sich der Angeklagte im Laufe des Prozesses meist abgebrüht und unbeteiligt gegeben, kämpfte er nach dem Urteil mit den Tränen. An ihn gerichtet sagte Hainzlmayr zum Schluss: Nur er wisse, was in der Nacht genau passiert sei. Sollte aber sein Sohn eines Tages Fragen stellen: "Er hat einen Anspruch auf die Wahrheit."

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