Passau:Goldschatz gehörte einem Juwelier

Passau: Das gelbe Edelmaterial, das auf einer Baustelle in Passau gefunden worden war, soll fast eine Millionen Euro Wert sein.

Das gelbe Edelmaterial, das auf einer Baustelle in Passau gefunden worden war, soll fast eine Millionen Euro Wert sein.

(Foto: Stefan Strassl)
  • In Passau waren wertvolle Goldbarren und Blattgoldbänder gefunden worden: Jetzt scheint zumindest klar zu sein, wer den Schatz vergraben hat.
  • Die drängendste Frage ist nun, ob sich rechtmäßige Erben finden.
  • Die Bauarbeiter, die das Gold aus der Erde gegraben haben, werden wohl leer ausgehen.

Von Hans Kratzer, Passau

Das Geheimnis des Passauer Goldfundes ist zum Teil enträtselt. Der bei Abrissarbeiten unter dem Schutt eines alten Hauses entdeckte Schatz hat dem früheren Hausbesitzer gehört. Der Uhrmacher und Juwelier Leonhard Schreyer, der vor 15 Jahren gestorben ist, wohnte viele Jahre lang mit seiner Frau in dem Haus, das nun einem Neubau Platz macht.

Dies haben Recherchen der Passauer Neuen Presse (PNP) im Stadtarchiv ergeben. Bauarbeiter hatten auf der Baustelle alte Dosen mit Goldbarren und Blattgoldbänder im Wert von bis zu einer Million Euro entdeckt. Sofort informierten sie den Bauherrn, der wiederum die Polizei benachrichtigte. Das städtische Fundamt verwahrt das Vermögen zurzeit in einem Bankschließfach.

Eigentümerpaar hatte keine Kinder

Die drängendste Frage ist nun, ob sich rechtmäßige Erben des Juweliers finden. Das Ehepaar ist kinderlos geblieben. Bei Funden, denen keine Erben zugeordnet werden können, schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch die Teilung vor.

Der Passauer Goldschatz gehört demzufolge zu je 50 Prozent dem Finder und dem Grundstückseigentümer. Die vier Bauarbeiter, die den Fund entdeckt hatten, sind als Finder eingetragen. Vorerst sollten sie sich aber keine großen Hoffnungen auf die Hälfte des Vermögens machen.

Sebastian Kahlert, Vorsitzender des Anwaltsvereins Passau, sagte laut PNP, der Goldschatz würde in diesem Fall wohl komplett an den neuen Eigentümer des Grundstücks gehen, die Bauarbeiter gelten lediglich als "Erfüllungsgehilfen" des Auftraggebers, sprich des Bauherrn.

Der würde rechtlich als eigentlicher Finder gewertet. Wenn die Bauarbeiter nicht als Finder im gesetzlichen Sinne gelten, haben sie nicht einmal Anspruch auf einen Finderlohn. Allerdings müssen noch viele Fragen geklärt werden - etwa wie lange das Gold schon ohne Besitzer ist - bis dieser Fall juristisch eindeutig geklärt werden kann.

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