Passau:Der Zeuge Mannichl

Der bei einem Attentat verletzte Passauer Polizeichef Mannichl hat vor Gericht gegen einen NPD-Funktionär ausgesagt.

Max Hägler

Es sind Worte, ganz ähnlich denen, die der Passauer Polizeichef Alois Mannichl hörte, als er im Dezember niedergestochen wurde: "Verärgert stellte sich Mannichl auf eine Grabplatte gefallener Soldaten und trampelte mit seinen Schuhen auf einem Gedenkgesteck herum."

Passau: Als Zeuge geladen: Alois Mannichl

Als Zeuge geladen: Alois Mannichl

(Foto: Foto: dpa)

Martin Gabling, damals Chef der Passauer NPD, inzwischen Niederbayern-Chef der rechtsextremen Truppe, hatte diesen Vorwurf nach dem Volkstrauertag auf der Internetseite der örtlichen NPD erhoben.

Es ist Gablings Sicht der Dinge nach einer Konfrontation auf dem Passauer Friedhof am Volkstrauertag 2008. Mannichls Sicht ist ganz anders: Höchstens mit den Fußspitzen habe er die Platten berührt, die an die Gefallenen der Weltkriege erinnern. Er hat Gabling wegen übler Nachrede angezeigt.

An diesem Mittwoch kam es nun zur neuerlichen Konfrontation der beiden Männer - Mannichl als Zeuge, Gabling als Beschuldigter - und damit zur ersten öffentlichen Begegnung zwischen Mannichl und einem Rechtsradikalen seit dem vermutlich rechtsextremen Attentat im Dezember. Denn Gabling hatte Einspruch eingelegt gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts in Passau und eine Hauptsacheverhandlung verlangt.

Zu 140 Tagessätzen je 40 Euro war er verurteilt worden wegen der üblen Nachrede sowie der Veröffentlichung eines Hetzplakats im Sommer 2008. Darauf zu sehen der Spruch "Guten Heimflug" und mehrere gezeichnete Menschen auf einem Teppich, etwa eine schwarze Person mit überzeichnet wulstigen Lippen und einer Kette aus Zähnen. Eine Karikatur nennt Gablings Anwalt Stefan Böhmer das Wahlplakat, das auch andernorts in Bayern zu sehen war. Und Gabling wiederholte vor Gericht ausführlich, Mannichl habe ihn provoziert und sei dann auf der Grabplatte herumgetrampelt.

"Mehr als verwerflich" wäre es, wenn ein Polizeibeamter dies tun würde, sagte dagegen Mannichl am Mittwoch vor Gericht. Er könne sich deshalb "auf keinen Fall" vorstellen, das gemacht zu haben.

Ihm und seinen Kollegen sei es am Volkstrauertag darum gegangen, rechtsextreme Straftaten zu verhindern. Deshalb habe er sich um "den Herrn Gabling" in Absprache mit den Kollegen "persönlich" gekümmert und sich vor ihn gestellt, erklärte Mannichl mit ruhiger Stimme.

Bereits auf die Frage des Richters nach der ladungsfähigen Anschrift hatte Mannichl ohne Not seine Privatadresse offenbart - und sich dabei kurz zu Gabling gedreht. Dort, an seiner Haustür, war der Polizeichef niedergestochen worden. Ein Gesinnungsgenosse Gablings behauptete vor Gericht als Zeuge indes, der Polizeichef habe mit einem Fuß vollständig auf der Gedenkplatte gestanden. "Ob bewusst oder unbewusst weiß ich allerdings nicht", sagte er. Der Prozess geht in der kommenden Woche weiter, nachdem Gablings Verteidiger spontan weitere Zeugen benannt hat.

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