Jugendarbeit in der Bewährungszeit? Neue Verdachtsmomente bringen das Bistum Regensburg und Bischof Gerhard Ludwig Müller unter Druck.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus ermittelt die Kriminalpolizei, ob der einschlägig vorbestrafte Pfarrer während seiner Bewährungszeit verbotenerweise in der Jugendarbeit tätig war und ob das Bistum davon Kenntnis hatte. In dieser Zeit solle es zu einem neuerlichen Missbrauch gekommen sein.
Bild vergrößern
Bischof Gerhard Ludwig Müller (© Foto: ddp)
Anzeige
Bistumssprecher Jakob Schötz bestätigte dem Nachrichtenmagazin, dass der Pfarrer freiwillig bei "liturgischen Diensten" in der Dorfkirche von Riekofen geholfen habe, das Bistum habe davon aber nichts gewusst.
Der Pfarrer war 2000 wegen sexuellen Missbrauchs zweier Buben zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der 39 Jahre alte Priester wurde vor mehr als einem Monat erneut verhaftet, weil er sich abermals an einem Ministranten vergangen haben soll.
Das Bistum Regensburg steht wegen des Missbrauchsskandals seit Wochen in der Kritik, weil vorbestrafte Priester nach einer Leitlinie der Deutschen Bischofskonferenz nicht wieder dort eingesetzt werden sollen, wo sie Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.
Bischof Müller hat mehrfach erklärt, die Bistumsleitung habe sich keine Fehler vorzuwerfen. Eine Entschuldigung dafür, dass der pädophile Priester ohne Wissen der Gläubigen in Riekofen eingesetzt wurde, lehnt Müller ab.
Zuvor berichtete der Bayerische Rundfunk, dass dem Priester schon vor Jahren von einem Gutachter "homoerotische Pädophilie" bescheinigt worden war. Der BR stützte sich auf ein 1999 von der Deggendorfer Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten.
Es sei Grundlage für die vom Gericht 2000 verhängte zwölfmonatige Bewährungsstrafe gewesen. Der damalige Kaplan hatte sich in Viechtach an mindestens einem Messdiener vergangen.
(sueddeutsche.de/dpa)
Die neueste Antwort
Grundsätzlich finde ich Spiritualität nicht verkehrt und sehe Religion als Privatsache, die Niemanden etwas angeht.
Aber nur solange, wie man seinen Glauben nicht öffentlich macht, sondern zuhause praktiziert, wo er hingehört.
Hättest du dein Statement nur auf die Null-Toleranz-Religionen(Christen, Muslime und alle Religionen, die die 'Konkurenz' derartig fürchten, dass sie einen 'Alleinanspruch auf die Wahrheit' zu haben behaupten) bezogen, wäre Ich absolut deiner Meinung, ohne jeden Abstrich. ;o)
Lieber Herr Bischof Gerhard Ludwig Müller,
möchte Sie hier nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass das in Ihrem Milieu bekannte Gebot "Du sollst nicht lügen" auch für Mitarbeiter der rk-Kirche gilt.
Keine Bange, "nicht Lügen" ist kein Preisausschreiben der rk-Kirche, deshalb dürfen Sie auch als Mitarbeiter teilnehmen.
Da es allerdings nicht strafbewehrt ist und unter Kollegen durch Absolution "vergeben" werden kann, ist hier die (weltliche) Staatsanwaltschaft gefordert in Ihrem Fall dringend einzuschreiten.
Nachdem von unserer Justizministerin, Frau Beate Merck (CSU), hierzu bislang nichts zu hören war, bleibt nur zu hoffen, dass die von ihr lauthals geplante Verschärfung des "Gotteslästerungsparagraphen" dann auf die von Ihnen praktizierte Amtsführung und Wahrheitstreue angewandt werden kann, weil Ihr Umgang mit der Wahrheit und mit Pädophilie "zum Himmel stinkt"..
Oder ist durch diese Verschärfung des Gotteslästerungsparagraphen von der bisher völlig unauffälligen Ulmerin etwa geplant berechtigte Kritik an der rk-Kirche endgültig in Bayern, also Bannkreis von Altötting, zu verbieten ?
Eine Entschuldigung dafür, dass der pädophile Priester ohne Wissen der Gläubigen in Riekofen eingesetzt wurde, lehnt Müller ab.
Ist dieser Bischof noch zu retten? Und dies soll ein Oberhirte sein, dem das Wohl der Menschheit am Herzen liegt? Dem das Seelenheil seiner Schäfchen anvertraut wurde? Wie sieht es wohl in den Seelen der vergewaltigten Buben aus? Aber die katholischen Gläubigen halten schön still, nichts von Scham oder Betroffenheit, kein Ruf nach seiner Absetzung. Dies stillschweigen zu dulden heisst Mittäter zu sein. Liebe Katholiken, nächsten Sonntag in der Kirche könnt ihr dann, Gott sei Dank, wieder beten für all die verlorenen Seelen...
"Der Sprecher des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Andreas Quentin, wollte diesen Vorwurf gestern nicht kommentieren. Er bestätigte lediglich, dass das Gutachten des Psychiaters Ottermann vor Erlass des Strafbefehls erstellt worden ist [1999]. Ein juristisches Einsichtsrecht in das Gutachten hätten das Gericht, die Staatsanwaltschaft, der Anwalt des Angeklagten und der Betroffene selbst gehabt nicht das Bistum. "
Auf der Homepage der bayerische Rundfunk stehen Zitaten aus diesem nicht mal dem Bistum Regensburg bekannten Gutachten, da kein juristisches Einsichtsrecht hatte, mit dem Vermerk: "Aus dem 50-seitigen Gutachten, das der Bayerische Rundfunk einsehen konnte". Was ist hier eigentlich los? Versucht die Justiz Akten den Medien zuzuspielen, um sich selbst rein zu waschen? Und noch was: Der Kaplan hat seine Bewerungsauflagen 2001 nicht erfüllt. Wer war damals dafür zuständig, diese zu überprüfen. Doch nicht das Bistum Regensburg oder gar der damaliger Bischof von Regensburg Manfred Müller???? Hat da die Justiz gepennt???
Auf der Website von "FOCUS" hat sich ein - vorgeblicher - Kriminalkommissar gemeldet und kundgetan, er habe aus dem Gesichtspunkt der so genannten GARANTENSTELLUNG Strafanzeige gegen den Bischof GLM gestellt.
Paging