Online-Durchsuchungen:Datenschützer ist skeptisch

Bayerns oberster Datenschützer Betzl beurteilt die bayerischen Plänen zur Online-Durchsuchung kritisch. Innenminister Herrmann wolle damit wieder einmal zeigen, wer "Klassenprimus" ist.

Der bayerische Datenschutzbeauftragte Karl Michael Betzl reagiert skeptisch auf den angekündigten Alleingang von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der Online-Durchsuchung.

Kritisch: Der bayerische Datenschutzbeauftragte Karl Michael Betzl (Foto: Foto: dpa)

Herrmann hätte mit seinen Vorschlägen "besser noch ein paar Wochen gewartet, bis das Bundesverfassungsgericht über die nordrhein-westfälischen Regelungen im dortigen Verfassungsschutzgesetz zur Online-Durchsuchung entschieden hat", sagte Betzl. Stattdessen zeige Bayern "dem staunenden Rest der Republik wieder einmal, wer der Klassenprimus ist", fügte er hinzu.

Herrmann hatte am Wochenende angekündigt, im Februar im Freistaat einen Gesetzentwurf für Online-Durchsuchungen auf den Weg bringen.

"Unabhängig von etwaigen Entscheidungen in Berlin" werde er die bayerischen Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, dass sie bei begründetem Verdacht auf schwere Straftaten die Festplatten überprüfen können, sagte er.

Etwaige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts könnten nach Ansicht Herrmanns während der parlamentarischen Beratungen im Landtag ohne Probleme in die Gesetzgebung einfließen.

Betzl sagte, so weit bisher bekannt, sähen Herrmanns Vorstellungen unter anderem eine persönliche Anordnung durch den Minister und eine parlamentarische Kontrolle vor. "Ich halte es für unverzichtbar, dass die persönliche Genehmigung ausschließlich durch den Minister so auch ins Gesetz geschrieben wird", sagte der Datenschutzbeauftragte.

Ein Sprecher des Innenministeriums betonte, Betzl bestätige mit dieser Forderung die Linie Herrmanns. Bayern wolle Online-Durchsuchungen nur unter "engen Voraussetzungen" genehmigen.

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