Innenminister Herrmann geht der Kompromiss zur Online-Durchsuchung nicht weit genug. Ermittler in Bayern sollen Wohnungen betreten dürfen, um Spähprogramme auf den Rechnern Verdächtiger zu installieren.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat einen Sonderweg bei der Umsetzung des Regierungskompromisses zur Online-Durchsuchung angekündigt. Es sei nicht einzusehen, warum Bundesjustizministerin Zypries (SPD) darauf beharrt habe, hinter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzubleiben, sagte Herrmann der Berliner Zeitung.
Nach monatelangem Streit haben sich Innenminister und Justizministerin auf die umstrittene Online-Durchsuchung privater Computer geeinigt. (© Foto: dpa)
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Auf Wunsch der SPD soll die Wohnung von Verdächtigen zur Installation von Spähprogrammen nicht betreten werden dürfen. Die SPD begründet ihre Haltung mit der vom Grundgesetz geschützten Recht auf Unversehrtheit der Wohnung.
Das schaffe jedoch eine Sicherheitslücke. "Ich hoffe sehr, dass wir diese Sicherheitslücke nicht einmal bereuen müssen", sagte der CSU-Politiker. In der bayerischen Regelung zur Online-Datenerhebung "werden wir dieses Risiko jedenfalls nicht eingehen", fügte Herrmann hinzu.
Zustimmung der Länder zeichnet sich ab
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Zypries hatten sich am Dienstag nach langem Streit auf einen Kompromiss geeinigt. Bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern soll das Bundeskriminalamt künftig private Computer überwachen dürfen.
Nun zeichnet sich auch eine Zustimmung der Länder ab. Mehrere Innenminister von Union und SPD akzeptierten den Kompromiss am Mittwoch. Kritik kam dagegen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und aus der Opposition. Während Grüne, Linke und FDP Online-Durchsuchungen grundsätzlich ablehnten, gehen der GdP die beschlossenen Regeln nicht weit genug.
Die Grünen kritisierten die Online-Durchsuchung dagegen als "Gift für den Rechtsstaat" und das gesamte BKA-Gesetz als "Rammbock gegen unsere Verfassung und gegen die Bürgerrechte", wie es in einer Erklärung von Parteichefin Claudia Roth hieß. Die Linke sah das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Online-Durchsuchung verletzt. Die FDP verwies auf einen Parteitagsbeschluss, in dem die Fahndungsmethode "strikt" abgelehnt wurde
(sueddeutsche.de/AP/mkf/bavo)
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Die neueste Antwort
Wer bis jetzt noch gezweifelt hatte, wen und was er im Herbst wählen soll, Herrmann der immer grinsende IM hat ihm die Wahl abgenommen. Wäre der Bayerische Landtag mit Gittern versperrt, könnte man sagen "ein Käfig voller Narren". Aber so muss man sich seinen Teil denken und das Kreuz an der richtigen Stelle machen. Was sich diese "Truppe" in der kurzen Zeit ihrer Amtszeit geleistet haben, soviel Mist machen andere in mehreren Legislaturperioden nicht. 50 ---x, das muss die Antwort sein.
So regieren Menschen, wenn Ihnen die Argumente zu wenig werden. Auch wenn es für einen Schwarzen Verfassungsfeind schlimm sein muss, er wählt Rot bei unseren Kommentaren.
Ich möchte mal sehen wie Metropolenfan reagiert, wenn unter dem Vorwand einer Ausweiskontrolle 2 Zivilstaatshüter in seine/ihre Wohnung eindringen, dort private Sachen durchwühlen, mit den Knarren rumfuchteln und das dann noch laut Staatsanwalt legitim ist. Bayerisches Polizeigesetzblabla...Bayern hat bei allem was Schikane gegen Bürger angeht Sondergesetze. Durch Wahlen verändert sich nichts in diesem Staat, das habe ich die letzten 25 Jahren ausgetestet, also müssen Konsequenzen gezogen werden. Dazu muss man nichts ausgefressen haben. Aber mir ist meine Privatsphäre zu wichtig. Und da scheue ich auch keinen Wegzug, wenn auch nicht in das von Metropolenfan gepriesene Bremen.
Gehen Sie davon aus, dass ich gegen die Onlinedurchsuchung prinzipiell bin, da die gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstößt. Dass das Bundesverfassungsgericht kein generelles Verbot von Onlinedurchsuchungen ausgesprochen hat ist nur durch eine Streichung des Gesetzes möglich. Dies ist wiederum nur ohne CSU/CDU und wie wir Wissen auch ohne SPD möglich. Deshalb weg mit diesen Verfassungsfeinden.
Die Durchsuchungen und die Einschränkung des Postgeheimnis ist im Grundgesetz geregelt, mehr ist gegen Gesetzesfeinde nicht notwendig. Die CSU will aber noch mehr an das Grundgesetz und auch gegen die Bayerische Verfassung angehen und das ist verwerflich. Wer gegen die Verfassung ist, ist selbst Verfassungsfeind, ja er ist Terrorist gegen die Bevölkerung!
Die freien Wähler haben wenigstens keine Parteidoktrin und machtgeile Politiker die nichts anders als Ihren Lobbyismus und dogmatische Grundsätze durchsetzen wollen. Die FDP will die Onlinedurchsuchung nicht, das wird diesen auch mehr Stimmen bringen. Ich werde aber keine dieser Parteien wählen. Diesmal ist Protest angesagt und das funktioniert in Bayern am besten mit der Bayernpartei. Do woas ma wenigstns wos ma hod, wenst mi vastest. Host mi endle.
Klar das Sie das Thema Nichtrauchen verwenden. Doch im Bericht geht es um die Onlinedurchsuchung. Die CSU-Machthaber wollen das Urteil des Verfassungsgericht unterlaufen! Ist Ihnen das nicht aufgefallen vor lauter Nebel des Rauchergesetzes?
Aber das ist halt so bei Lobbyisten.
Paging