Olympische Winterspiele:50 Cent für Parkplätze

Die Verträge sind verschickt und es steht fest, wie viel Geld die Bauern in Garmisch-Partenkirchen und Oberammergau für ihr Land bekommen. Noch ist Überzeugungsarbeit nötig.

Katja Riedel

Am Tag, an dem das Internationale Olympische Komitee München offiziell zur Kandidatenstadt erhoben hat, scheint auch in die Vertragsverhandlungen mit den Grundstückseignern in Garmisch-Partenkirchen und Oberammergau Bewegung gekommen zu sein. Um die Spiele zu ermöglichen, müssen die Eigner der Bewerbungsgesellschaft München 2018 ihr Land zur Verfügung stellen. Auf ihren Wiesen und Flächen sollen Sportstätten, Parkplätze und Bauten für Athleten und Medien entstehen, falls München den Zuschlag für die Winterspiele bekommen sollte. In den Gemeinden sollen vor allem die alpinen und nordischen Skiwettbewerbe stattfinden.

Garmisch-Partenkirchen

Olympische Winterspiele in Garmisch-Partenkirchen: Es ist noch viel Überzeugungsarbeit nötig, bis die Bauern die Nutzungsverträge für ihr Grundstücke unterzeichnen. 

(Foto: ddp)

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sollen die Landwirte noch in dieser Woche Verträge unterzeichnen, deren Entwurf ihnen dieser Tage per Post zugegangen ist. Ausgehandelt haben dieses Papier der bayerische Bauernverband, das Landwirtschaftsministerium, die Staatskanzlei und die Bewerbergesellschaft.

Der 19-seitige Vertrag enthält auch Angaben zur finanziellen Entschädigung der Bauern. Die Eigner sollen ihr Land mindestens vom 1. April2016 bis zum 31. Juli 2018 der Bewerbungsgesellschaft überlassen, um die Winterspiele und die notwendigen Vorwettbewerbe zu gewährleisten.

Wie hoch diese Vergütung ausfällt, hängt von der Nutzung des Landes und dem Standort ab: In Garmisch erhalten die Grundstückseigentümer für Parkplätze 50 Cent, für Wettkampfstätten 80 Cent und für Stadien, andere Bauten und Zufahrtswege 1,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr. In Oberammergau sind es 40 Cent, 70 Cent und 1,40 Euro.

Handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, bekommen die Bauern zusätzlich eine jährliche Pauschale für den Ausfall: Im Kernzeitraum sind es jeweils 100 Prozent des Ertrags, der auf dem Grundstück nach Schätzung des Bauernverbandes pro Jahr erzielt worden wäre. Sollten die Flächen wegen eines Rückbaus länger benötigt werden, wird im ersten Jahr immer noch der volle Satz gezahlt, nach dem zweiten weniger.

In Garmisch müssen etwa 20 Grundstückseigner unterschreiben. Sie legen offenbar Wert darauf zu erfahren, was mit ihrem jeweiligen Grundstück geschehen soll. Das ist im bisherigen Vertragsentwurf noch nicht der Fall. Die Eigentümer müssen für verschiedene Nutzungsarten unterschreiben.

Besonders interessiert sich dort die Marktgemeinde für vier Grundstücke, die sie kaufen oder eintauschen möchte. Für dauerhafte Bauten, die auch nach Olympia genutzt werden können, ist die Gemeinde selbst verantwortlich. Aus Kreisen olympiakritischer Landwirte hieß es, dass einige Bauern nach wie vor nicht daran interessiert seien, ihr Land zur Verfügung zu stellen - auch weil sie befürchten, dass ihr ohnehin eng bebauter Ort Urlaubern künftig nicht mehr attraktiv erscheinen könnte.

In Oberammergau muss die Bewerbergesellschaft ebenfalls noch viel Überzeugungsarbeit leisten. Etwa ein Viertel der 190 Landbesitzer hatten bei einer Befragung gesagt, ihr Land auf keinen Fall zur Verfügung stellen zu wollen. Für diesen Mittwoch hat Bürgermeister Arno Nunn, der die Spiele in Oberammergau befürwortet, alle Grundstückseigner zu einer Diskussion eingeladen. Zu dem Termin werden der Rechtsdirektor des bayerischen Bauernverbandes, Carl von Butler, Landwirte-Sprecher Klement Fend, der Geschäftsführer der Bewerbungsgesellschaft, Bernhard Schwank, und weitere Experten erscheinen.

Die Einzelgespräche mit den Landwirten sollen in dieser Woche stattfinden. Dass nach monatelangem Streit jetzt alles ganz schnell gehen soll, hat für Nunn höchste Priorität. Für diejenigen, die am Abend auf der Passionsbühne stehen, hat der Bürgermeister in seinem Schreiben einen Extra-Passus eingefügt: Da manche Termine auf Spieltage fielen, stelle er die betreffenden Grundstücksbesitzer, so sie abkömmlich seien, vom Passionsspiel frei - das Honorar ersetze die Gemeinde.

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