Olympiabewerbung:Drohung aus München

Klare Botschaft von Münchens OB Christian Ude an die Garmischer Grundstückbesitzer: Wer seinen Grund nicht für Olympia hergibt, könnte enteignet werden.

Katja Riedel

Es waren exakt 98 Sekunden und 82 Hundertstel, die Maria Riesch beim Weltcupfinale 2010 auf Abfahrtsski durch "Hölle" und "Himmelreich" der Kandahar-Abfahrt hinab geschossen ist. Wie sehr sie dabei wohl die Natur genossen hat? In Bezug auf mögliche olympische Spiele in Garmisch-Partenkirchen könnte das eine ganz entscheidende Frage werden.

Kandahar Abfahrt

Kandahar Abfahrt: Münchens OB Christian Ude hat wenig Verständnis für Grundstückbesitzer, die ihre Flächen nicht zur Verfügung stellen wollen.

(Foto: dpa)

Denn den Tag, an dem das Bewerberteam für München 2018 das sogenannte Bid Book in Lausanne beim IOC eingereicht hat, nutzte Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) für eine Botschaft an die Garmischer Grundstückseigentümer, die ihr Land nicht für Olympia zur Verfügung stellen wollen: Ude verwies erstmals auf die Option einer "vorzeitigen Besitzeinweisung" für Olympia - eben jene temporäre Enteignung, auf die sich die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen zuletzt bezogen hatte, um ein Kandahar-Grundstück für die Ski-WM im Februar zu sichern.

Enteignungen hatten Bewerbungsgesellschaft wie Staatsregierung bislang ausgeschlossen. Der Streit um das WM-Grundstück ist mittlerweile beigelegt, der Enteignungsantrag zurückgezogen. Für Olympia ist aber weiterhin keine Lösung in Sicht, bekräftigte der Anwalt von 63 Garmischer Grundbesitzern am Dienstag. Staatskanzleichef Siegfried Schneider, Bewerbungs-Geschäftsführer Bernhard Schwank und OB Ude betonten aber, dass sie auf eine Verhandlungslösung setzen, möglicherweise erst kurz vor den Spielen.

Ein Enteigungsverfahren für Olympia könnte sich am WM-Vorbild orientieren: Die Gemeinde hatte sich in ihrem Enteignungsantrag auf Artikel 35 des bayerischen Naturschutzgesetzes bezogen. Dieses soll verhindern, dass Einzelne der Allgemeinheit den Zugang zu "landschaftlichen Schönheiten" und Naturgenuss verwehren, den auch die bayerische Verfassung zusichert. Zu den fraglichen Flächen können, heißt es, auch Ski- und Rodelabfahrten gehören.

Anwendbar wäre es demnach vor allem auf das für die Spiele unverzichtbare umstrittene Grundstück im Zielhang der Kandahar-Abfahrt. Der Landtagsgrüne Ludwig Hartmann, Sprecher des Netzwerkes NOlympia, bezweifelt allerdings die Anwendbarkeit. Hartmann hat bereits juristischen Rat eingeholt und geht von einem "möglicherweise rechtswidrigen Vorgehen" aus, da Profisport nicht zur Erholung zähle. Zudem handle es sich um kommerzielle Veranstaltungen, die von Privaten ausgetragen und nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich seien.

Hartmann kündigte am Dienstag außerdem für die kommenden Tage ein Bürgerbegehren in Garmisch-Partenkirchen an. Wie viele Bürger gegen die Spiele unterschreiben, ist schwer abschätzbar. Zuletzt hatte ein Deutschlandtrend 60 Prozent Befürworter gemessen. Eine Umfrage des Garmischer Alpenvereins hatte hingegen eine leichte Mehrheit gegen Olympia ergeben.

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