Olympia: Verträge für Garmisch:16 Seiten voller Klauseln

Das Schicksal der Münchner Olympia-Bewerbung hängt nicht zuletzt an den Garmischern. Die Eigentümer haben aber einen Grund, warum sie nicht unterschreiben wollen.

Katja Riedel

In Garmisch-Partenkirchen entscheidet sich dieser Tage wohl das Schicksal der Münchner Olympiabewerbung. Und das hängt nicht zuletzt an 16 Seiten Papier und etwas mehr als 20 Unterschriften, die auf jenen Seiten bislang fehlen. Darin sollen die Grundstückseigentümer unterschreiben, dass sie ihr Land für Parkplätze, Wettkampfstätten, Stadion, olympische Infrastruktur und Zufahrtswege zur Verfügung stellen. Was auf jedem einzelnen Stück Land geschehen soll, wird nicht schriftlich fixiert - für viele Eigentümer ein Grund, warum sie den Vertrag ablehnen.

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(Foto: dpa)

Für die Zeit vom 1. September 2017 bis 31. Mai 2018 bekommen die Landwirte von 50 Cent bis 1,50 Euro Pachtzins pro Quadratmeter Land und Jahr, hinzu kommt ein sogenannter Nutzungsausfall. Dies entspricht etwa den Einnahmen, die sich aus einer landwirtschaftlichen Verpachtung erzielen ließen.

Wer das Grundstück landwirtschaftlich nutzt, bekommt für den Ausfall eine Pauschale, der Schätzwerten des Bauernverbandes folgt. Ersetzt werden auch ein verminderter Jagdwert, die Miete, falls für Gegenstände aus Stadeln ein anderer Lagerraum gesucht werden muss, und der Transport von Futter und Dünger. Zuschüsse gibt es auch, falls ein Landwirt seine Tiere normalerweise mit Grünfutter von der betreffenden Fläche ernährt und es nun zukaufen muss.

Ein weiterer Passus sichert zu, dass spätere wirtschaftliche Schäden seitens der Bewerbergesellschaft ersetzt werden, etwa wenn das Grundstück durch Olympia stärker beeinträchtigt ist als gedacht. Dass ein solcher Ausgleich tatsächlich einklagbar ist, bezweifeln einige der betroffenen Eigner. Die Bewerbungsgesellschaft sei nach den Spielen nicht mehr greifbar, befürchtet ein Landwirt.

Zudem sei der Nachweis schwierig, dass zum Beispiel das Gras auf einer Fläche nach den Winterspielen weniger gut wächst als davor. Ersetzt werden sollen den Bauern auch die Agrarzahlungen, die ihnen durch die Umwidmung ihrer Grundstücke entgehen, das Gleiche gilt für steuerliche Nachteile. Auch für die Unterschrift unter dem Vertrag gibt es Geld: 250 Euro.

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