OLG München:Gerichtsvollzieher muss wegen sexueller Übergriffe in Haft

  • Die Haftstrafe für einen Gerichtsvollzieher aus Augsburg ist nun rechtskräftig, das Oberlandesgericht München hat seine Revision verworfen.
  • Der Mann hat zwei Frauen sexuell attackiert, als er in seiner Funktion als Gerichtsvollzieher in ihren Wohnungen war.

Ein Gerichtsvollzieher muss wegen sexuellen Übergriffen auf zwei Frauen ins Gefängnis. Bereits in einem früheren Verfahren am Augsburger Landgericht wurde der mittlerweile pensionierte Beamte zu eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte, ist diese Haftstrafe nun rechtskräftig, da das Oberlandesgericht München (OLG) den Revisionsantrag des ehemaligen Gerichtvollziehers verworfen hat.

Im Herbst 2012 hatte der Mann die Opfer sexuell attackiert, als er in seiner Funktion als Gerichtsvollzieher in den Wohnungen der Frauen war. Eigentlich war er dort, um Geld einzutreiben.

Im ersten Verfahren erhielt er vor dem Amtsgericht zunächst eine einjährige Bewährungsstrafe. Das Landgericht Augsburg erhöhte in der Berufungsverhandlung die Strafe und strich dem Angeklagten die Bewährung. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei nötig, da der durch die Taten eingetretene Vertrauensverlust der Bevölkerung in das Ansehen der staatlichen Vollstreckungsorgane enorm sei, meinten die Augsburger Richter. Dieser Sichtweise hat sich das OLG nun angeschlossen.

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