Oberlandesgericht:Britischer Betreiber darf Nürnberger S-Bahn vorerst nicht übernehmen

  • Von 2018 an sollten im Nünberger S-Bahn-Netz eigentlich die Züge des britischen Betreibers National Express rollen.
  • Doch nun hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass die Vergabe nochmal neu geprüft werden muss.
  • Im Kern der Prüfung steht die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens.

Finanzielle Leistungsfähigkeit soll geprüft werden

Im Streit um den Betrieb des Nürnberger S-Bahn-Netzes muss die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) den Anbieter National Express noch einmal genau prüfen. Das entschied das Oberlandesgericht München in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung.

Im Kern geht es dabei um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Unter anderem sei eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft formal unzureichend gewesen, begründete der Vorsitzende Richter Thomas Steiner die Entscheidung.

Wie es zu dem Rechtsstreit kam

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hatte den Betrieb des S-Bahn-Netzes im Februar überraschend an National Express vergeben. Die Privatfirma sollte demnach die Nürnberger S-Bahn von 2018 an bis zum Fahrplanwechsel im Jahr 2030 betreiben. 38 Fahrzeuge wollten die Briten beim tschechischen Hersteller Škoda beschaffen.

Gegen den Betreiberwechsel hatte die DB, deren S-Bahn-Züge bislang im Großraum Nürnberg rollen, Einspruch eingelegt. Daraufhin untersagte die Vergabekammer Südbayern den Zuschlag an die Briten. Dagegen legten wiederum die BEG und auch National Express Beschwerde ein.

Spannend ist der Ausgang der Vergabe auch deshalb, weil 2017 auch in München der Betreibervertrag ausläuft. Hier soll die Deutsche Bahn nach Wünschen der BEG ebenfalls Konkurrenz von Mitbewerbern bekommen.

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