Prozess gegen U-Bahn-Schläger von Nürnberg: Der 15-jährige Angeklagte würde seine Tat gerne rückgängig machen. An sie erinnern könne er sich jedoch nicht.
Auf Erinnerungslücken hat ein 15 Jahre alter U-Bahn-Schläger in seinem Prozess wegen versuchten Totschlags verwiesen. Zu Beginn seiner Aussage vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth entschuldigte sich der Schüler bei seinem 35 Jahre alten Opfer und erklärte, er würde gerne alles rückgängig machen. Vor der Tat habe er große Mengen Alkohol getrunken; an mehr könne er sich nicht erinnern.
U-Bahn in Nürnberg. (© Foto: dpa)
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Nach Angaben von Gerichtssprecher Andreas Quentin fehlte auch dem Opfer die Erinnerung an die Tatnacht. Der Mann aus Baden-Württemberg hatte bei der Attacke mehrere Schädelbrüche und Gehirnblutungen erlitten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schüler vor, den 35-Jährigen am 30. August des vergangenen Jahres in Fürth geschlagen, gestoßen und den bewegungslos am Boden Liegenden mehrfach mit großer Wucht gegen den Kopf getreten zu haben.
Das Opfer hatte den Zorn des 15-Jährigen auf sich gezogen, als es den Schlafenden am frühen Morgen in der Haltestelle Klinikum weckte, um sich nach dessen Wohlbefinden zu erkundigen. Daraufhin habe der 15-Jährige sofort auf den betrunkenen Mann eingeschlagen und den Flüchtenden über die Rolltreppe bis ins Zwischengeschoss verfolgt. Dort habe er ihn zu Boden geworfen und auf den Mann eingetreten.
Das Opfer berichtete am Donnerstag von seinem Genesungsprozess, der noch immer andauere. Zudem wurden weitere Zeugen gehört. Wie Quentin mitteilte, ist das zentrale Beweismittel in dem Prozess die Aufzeichnungen der Überwachungskameras im U-Bahnhof. Die Filme sollen dem Gericht am nächsten Verhandlungstag am kommenden Montag gezeigt werden. Der Prozess vor der Jugendkammer findet hinter verschlossenen Türen statt.
(dpa/bica)
OB-Kandidatin Nallinger
Die neueste Antwort
Man muss § 21 StGB nicht revidieren, zumal er kein "Freibrief" ist. Das Ganze ist ja eine "kann"-Vorschrift, von der z.B. bei bewusstem Berauschen mittels Alkohol kein Gebrauch gemacht werden muss.
Der Täter hat übrigens 5 Jahre Jugendstrafe bekommen.
vor Gericht wegen Alkoholeinfluß, sind mir sowieso ein Rätsel.
Alkohol schützt vor harter Strafe - heißt es immer.
Im letzten Jahr wurden z.B. in Thüringen fast ein Drittel aller Gewaltstraftaten im Rausch begangen - und es werden immer mehr.
Mögliche Folgen der Alkohol-Exzesse: verminderte Schuldfähigkeit, Verlust der Einsicht und der eigenen Steuerung.
Dafür sieht das Strafgesetzbuch in Paragraf 21 mildernde Umstände vor.
Sollte der Gesetzgeber diesen "Freibrief" nicht schleunigst revidieren?
ja, der ärmste. Erst 15 und schon soll sein Leben durch so einen kleinen Lapsus an den er sich nicht erinnern kann "zerstört" werden. Kein Mensch interessiert sich dafür, was mit dem Opfer passiert, aber das kennen wir ja in Korruptistan.
Nun schnell, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wegen seiner Jugend zu 3 Wochen Jugendhaft auf Bewährung, dann in eine Wohngruppe.
Och der Kleine, ist er nicht süss? Und sind wir nicht soooo klug und gut?
Achja, wir sollten unbedingt das Alter für Wähler auf 15 herabsetzen, man sieht deutlich die geistige Reife in diesem Alter. Und vor allem wird das auch vor Gericht so gesehen.
der anwalt hat seine hausaufgaben gemacht: bei politikern funktioniert das berufen auf erinnerungslücken ja immer wunderbar. der u-bahn schläger ist deshalb umgehend freizusprechen.
Er ist 15 total betrunken und kann sich an nichs erinnern,er wird an Deutschen Gerichten,bestimmt einen Richter finden der Mitleid mit ihm hat. Das ein 15 Jaehriger sich derart betrinkt,wirft ein Licht auf die Zustaende in Deutschen Familien,da scheint vieles im argen zu liegen.Ich hoffe man wird die Schuld des Angeklagten, auf die Umstaende in der Gesellschaft abschieben koennen. Da er erst 15 ist besteht nicht die Gefahr das er in ein Gefaengniss einziehen muesste,er bekommt dann mit Paedagogen auf Staatsknete,Abenteuerurlabe und Therapien bezahlt.