Nürnberg:Panne um entlassenen Sexualstraftäter

Warum in Nürnberg ein Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Sexualstraftäter gescheitert ist - trotz seiner Therapieunwilligkeit.

O. Przybilla

Die Pannenserie im Nürnberger Justizpalast reißt nicht ab. Am Donnerstag verließ ein Sexualstraftäter das Gerichtsgebäude nach acht Jahren Haft als freier Mann. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt, da man weitere Straftaten des ehemaligen Heizungsbauers Klaus H., 34, nicht ausschließen könne.

dpa

Das Gericht hat entschieden: Der Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Sexualstraftäter wurde abgelehnt.

(Foto: Foto: dpa)

Das Gericht schmetterte den Antrag ab. Nachdem sich der Täter, der vor neun Jahren eine Joggerin vergewaltigt hatte, gegenüber zwei Gutachtern nicht geäußert hatte, sah das Gericht nicht hinreichend genug Indizien für eine weitere Gefährlichkeit des Mannes vorliegen. Auf eine Berurteilung eines Diplompsychologen aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Würzburg konnte das Gericht nicht zurückgreifen.

"Offenkundig aufgrund eines Versehens" sei das Papier nicht in die Akte eingeordnet worden, sagte der Anwalt von Klaus H., Adam Ahmed, der SZ. Weil der Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung zudem nicht fristgerecht gestellt worden war und Klaus H. deswegen mehr als zwei Monate zu lange in Haft gehalten wurde, musste ihm zudem noch eine Entschädigung zugesprochen werden.

Der Diplompsychologe aus der Justizvollzugsanstalt Würzburg hatte während des Prozesses von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Er hatte die Sexualtherapie des Straftäters in der JVA Würzburg betreut. Weil sich Klaus H. nach einiger Zeit weiteren Therapieversuchen verweigert hatte, konnte diese nicht zu Ende geführt werden.

Da der Täter seinen ehemaligen Therapeuten nicht von der Schweigepflicht entbunden hatte, weigerte sich der Psychologe, Aussagen vor Gericht zu treffen. Es gebe über seine Arbeit Aufzeichnungen, erklärte der Therapeut. Eine Einführung des Papiers in den laufenden Prozess lehnte das Gericht ab.

Scharfe Kritik

Ein Justizsprecher erklärte, die Darstellung des Rechtsanwalts, bei der Nichtberücksichtigung des Papiers handle es sich offenbar um ein Versehen der Staatsanwaltschaft, sei falsch. Die Aufzeichnungen seien zu Recht nur in die Therapieakte von Klaus H. eingeordnet gewesen - nicht aber in dessen Haftakte. Auch das Justizministerium verteidigte die Nürnberger Staatsanwaltschaft. Das Papier des Therapeuten habe nicht in den Prozess eingeführt werden dürfen.

Dass sein Mandant wegen des zu spät gestellten Antrags auf Sicherungsverwahrung zu lange in Haft saß, kritisierte Anwalt Ahmed scharf. Zumal sich der Antrag der Staatsanwaltschaft als juristisch fragwürdig erwiesen habe. Aus minderschweren aggressiven Handlungen des Häftlings während des Vollzugs habe die Staatsanwaltschaft ein hohes Gefährdungspotential abgeleitet.

Die juristischen Hürden für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sind jedoch hoch. Die Staatsanwaltschaft hatte ihren Antrag unter anderem mit der "Therapieunwilligkeit" des Täters begründet. Klaus H. hatte im Juli 2000 auf einer Sommerfreizeit für Strafentlassene eine Joggerin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt. Eine psychiatrische Exploration durch Gutachter hatte er abgelehnt.

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