Der Strafprozess gegen sechs Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) am Landgericht Nürnberg ist aktuell eines der aufwendigsten Verfahren der bayerischen Justiz. Die Ermittler, darunter LKA-Spitzenbeamte, müssen sich wegen diverser Delikte verantworten, unter anderem wegen Diebstahls in mittelbarer Täterschaft, gemeinschaftlicher Strafvereitelung im Amt und uneidlicher Falschaussage vor Gericht. Die Beamten lassen sich von jeweils bis zu drei Rechtsanwälten vertreten, das macht den Prozess zusätzlich komplex.
Jetzt hat das Verfahren eine neue spektakuläre Wende genommen: Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat Mario F., den ehemaligen Bandido und V-Mann im Dienst des LKA, als Nebenkläger zugelassen. Dessen Anwalt Alexander Schmidtgall hatte diese Zulassung bereits zu Prozessbeginn im November 2017 beantragt. Das Landgericht hatte dem Antrag allerdings nicht stattgegeben. Das OLG lässt ihn nun doch zu. Damit könnte der Großprozess im schlimmsten Fall sogar platzen, müsste also von Neuem beginnen.
Der wahrscheinlichste Fall ist dies aber nicht. Würde der ehemalige V-Mann nämlich darauf beharren, dass der Prozess von vorne beginnt, so dürfte dieses neue Verfahren womöglich erst 2019 beginnen. Das wiederum würde den LKA-Beamten gute Argumente dafür liefern, dass ihr Prozess verschleppt wurde. Immerhin können die Beamten - darunter der ehemalige Leiter der Soko zum Oktoberfest-Attentat - während des Verfahrens ihrer bisherigen Tätigkeit beim LKA nicht nachgehen. Er werde sich die Akten nun zukommen lassen, sagte Anwalt Schmidtgall der SZ. "Danach werden wir entscheiden, ob wir einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellen."
Die Staatsanwaltschaft legt den Beamten unter anderem falsche Aussagen in einem Verfahren gegen den Ex-Bandido am Landgericht Würzburg zur Last. So sollen sie unrichtige Angaben über von Bandidos entwendete Bagger sowie zu einer Tachomanipulation gemacht haben. Nicht zum Gegenstand des Nürnberger Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft dagegen Aussagen der Beamten zu Drogengeschäften des früheren V-Manns gemacht. Damit ist der Ex-Bandido nicht einverstanden.
Er will erreichen, dass sich das Landgericht auch mit diesen Aussagen beschäftigt, und wollte deshalb als Nebenkläger zugelassen werden. Das OLG ermöglicht dies nun. Es komme in Betracht, dass der frühere V-Mann Geschädigter "einer versuchten Freiheitsberaubung" durch die LKA-Beamten wurde, da ihre Aussagen vor Gericht auch Betäubungsmittelstrafen betrafen, wegen derer der V-Mann verurteilt wurde. Als Nebenkläger darf der Ex-Bandido nun ebenfalls Zeugen benennen.