Die NPD darf demonstrieren. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Trauermarsch für den verstorbenen Partei-Vize Jürgen Rieger erlaubt - unter einer Bedingung.
Der Gedenkaufmarsch für den verstorbenen NPD-Vize Jürgen Rieger an diesem Samstag im oberfränkischen Wunsiedel darf stattfinden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH). Zur Auflage machten die Richter, dass jede Erwähnung von Rudolf Heß, dem Hitler-Stellvertreter, zu unterlassen sei. Auch in München ist ein Aufmarsch der Rechtsradikalen geplant.
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NPD-Vize Jürgen Rieger bei einem Gedenkmarsch für Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess 2001 in Wunsiedel. (© Foto: ddp)
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Das Landratsamt Wunsiedel und das Verwaltungsgericht Bayreuth hatten den Aufmarsch der Rechtsextremen untersagt, da es sich um eine Tarnveranstaltung für die seit Jahren verbotenen Heß-Gedenkmärsche handle. Dieser Auffassung folgte der VGH aber nicht. Eine Gedenkkundgebung für Heß, der in Wunsiedel begraben ist, könnte zwar verboten werden, erklärten die Richter. Das Landratsamt habe aber nicht ausreichend belegen können, dass in Wahrheit eine solche Gedenkveranstaltung geplant sei.
Rieger hatte jahrelang die Heß-Gedenkmärsche in Wunsiedel organisiert. Eine Gedenkveranstaltung für ihn lässt nach Ansicht des VGH nicht den Schluss zu, dass damit die schweren Menschenrechtsverletzungen durch das NS-Regimes gebilligt würden und die Würde der NS-Opfer beeinträchtigt werde. Denn Rieger sei an der Willkür- und Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus nicht beteiligt gewesen.
Rechtsmittel gegen die Entscheidung gibt es nicht. Das "Wunsiedler Bündnis gegen Rechtsextremismus - für Demokratie und Menschenwürde" hat für diesen Samstag bereits zu einem Tag gegen das Vergessen aufgerufen. (Aktenzeichen: 10 CS 09.2811)
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(dpa/AFP/yas/bica)
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