Für die Richter steht fest: Der Nürnberger NPD-Stadtrat Schmaus soll politische Gegner bei NPD-Veranstaltungen fotografiert und die Bilder im Internet veröffentlicht haben.
Bei NPD-Veranstaltungen hat er vermeintliche politische Gegner fotografiert und diese Bilder später widerrechtlich zur Veröffentlichung im Internet weitergeleitet. Nun muss der Nürnberger Stadtrat Sebastian Schmaus, 25, eine Geldstrafe zahlen.
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Nürnberger Stadtrat verurteil: Das NPD-Mitglied soll politische Gegner fotografiert und die Bilder im Netz veröffentlicht haben. (© Foto: ddp)
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Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen ist das Mitglied der Wählergruppe "Bürgerinitiative Ausländerstopp" am Donnerstagabend vom Amtsgericht Nürnberg wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz zu einer Geldbuße von 6400 Euro verurteilt worden.
Sein Verteidiger hatte für das NPD-Mitglied Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 8100 Euro. Schmaus war nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen der Tat zunächst zu einem Strafbefehl samt Geldbuße in Höhe von 8400 Euro verurteilt worden, legte dagegen aber Widerspruch ein.
Sein ebenfalls angeklagter Bekannter wurde bei dem laufenden Verfahren nach Jugendstrafrecht zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Schmaus zusammen mit dem zweiten Angeklagten Fotos von Gegendemonstranten bei NPD-Veranstaltungen in Fürth und Gräfenberg im Jahr 2007 machte, um deren spätere Veröffentlichung auf der Internetseite anti-antifa.net zu ermöglichen. Anti-Antifa nennen Neonazis das gezielte Sammeln von Fotos, Namen und Adressen von politischen Gegnern.
In der Folge sei es dann tatsächlich zu einer Verbreitung von drei Fotografien gekommen, sogar mit voller Namensnennung, teilte das Gericht mit. Damit seien die fotografierten Personen aber nicht einverstanden gewesen, so dass sie ihr Recht am eigenen Bild verletzt sehen. Das Urteil des Amtsgerichtes Nürnberg ist noch nicht rechtskräftig.
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(ddp-bay/af/bica)
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Die neueste Antwort
Jeder, egal welcher politischen Meinung, hat in Deutschland das Recht auf sein Bild - und das ist gut so.
Ich halte in nichts von "name and shame".
Zumal die heutigen Technologien eine kaum mehr nachvollziehbare Manipulation von Bildern erlauben.
Die Betreiber dieser "Abschußlisten" sollten ebenfalls zur rechenschaft gezogen werden.
Deine Argumentation ist etwas wacklig ...
Im Gegensatz zu den Linken, wo es um Rufmord geht, sind die Bilder von politischen Gegnern auf rechte Internet-Seiten eine Aufforderung zur Körperverletzung.
Ich halte das für einen gravierenden Unterschied.
Frage: was passiert,wenn die linke das selbe macht ? Ich glaube es wird nach diesen Urteil noch mehr Arbeit auf die Gericht zukommen,da nun die rechte versuchen wird auf Gurnd des Urteils,unliebsame Fotos ihrerseits bei den linken loeschen zu lassen.
Das kann der NPD´ler nur von den linken Internet-Seiten gelernt haben; dort allerdings hat man noch nichts von Strafverfolgung gehört. Ich glaube, dass dieser Bericht eher einen Mitleidseffekt für die NPD und den Betroffenen auslöst - für 6 400 Geldstrafe kann man z.B. im Strassenverkehr ganz andere Dinge anrichten als drei Fotos veröffentlichen.
Die negative Begleiterscheinung dieses Urteils: So wie alle Entscheidungen gegen die hirnlosen Rechten, ist sie auch gegen alle anderen Seiten des politischen Spektrums anwendbar.
Bei den Anitantifa-Seiten geht es natürlich darum einzuschüchtern: Demonstrier nicht gegen uns, sonst stellen wir dich an den digitalen Pranger - nicht weil es Rufmord wäre, gegen die N-s zu sein, sondern, weil es impliziert: Wir finden dich und geben dich hiermit zum Niederprügeln frei.
Den Teilnehmern an N-Demonstrationen allerdings stünde es (selbstverständlich ohne eine solche Namensnennung oder gar Adressbekanntgabe!) nicht schlecht, sich Gedanken machen zu müssen, ob ihr Arbeitgeber (oder der nicht so bornierte Teil des Bekanntenkreises) ihr Konterfei in diesem Umfeld wirklich sehen sollte.
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