Nördlingen:Zwölf-Stämme-Kinder dürfen zu ihren Eltern

Zwei zehn und 13 Jahre alte Mädchen der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" dürfen wieder zu ihren Eltern zurückkehren. Das Amtsgericht Nördlingen habe den Eltern das Sorgerecht zurückübertragen, sagte der Amtsgerichtsdirektor Helmut Beyschlag am Mittwoch. Bereits am Dienstagabend hatte der Anwalt der "Zwölf Stämme" mitgeteilt, dass die Kinder wieder zu ihren Eltern zurückkönnten. Demnach sei eine Sachverständige zu dem Schluss gekommen, dass bei den Kindern keine Schäden feststellbar seien. Das Kindeswohl sei damit durch einen Aufenthalt bei den Eltern nicht gefährdet. Die Familiengerichte in Ansbach und Nördlingen hatte den Eltern der Sekte im September 2013 im "einstweiligen Anordnungsverfahren" das Sorgerecht für etwa 30 Kinder entzogen. Bei einem Polizeieinsatz waren damals in Wörnitz (Kreis Ansbach) und am deutschen Hauptsitz der Sekte in Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) die Kinder von den Behörden in Gewahrsam genommen worden. Den Eltern wurde "erhebliche und dauerhafte Kindesmisshandlung" vorgeworfen. Sie sollen aus religiösen Gründen ihre Kinder gezüchtigt haben. Das Ansbacher Familiengericht hat über zehn Kinder bereits entschieden. In Nördlingen sind noch die Verfahren um 14 Kinder offen.

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