Nichtraucherschutz:ÖDP will Volksbegehren zum Rauchverbot

Zurück zu einem strengeren Rauchverbot? Die ÖDP hat heute im Landtag ihren Antrag für ein Nichtraucher-Volksbegehren eingereicht. 40.000 Unterschriften sind bereits gesammelt.

Jetzt sollen die Bürger entscheiden: Bleibt es bei der Lockerung des Rauchverbots oder gilt bald wieder ein strengerer Nichtraucherschutz? Zwei Tage nach der umstrittenen Entscheidung im Landtag zur Lockerung des Rauchverbots in der Gastronomie hat die ÖDP im bayerischen Innenministerium den Antrag für ihr Nichtraucher-Volksbegehren übergeben.

Nichtraucherschutz: Doch wieder strengeres Rauchverbot? Die ÖDP will ein Volksbegehren zum Nichtraucherschutz.

Doch wieder strengeres Rauchverbot? Die ÖDP will ein Volksbegehren zum Nichtraucherschutz.

(Foto: Foto: ddp)

Zusammen mit Nichtraucher- und Ärzte- Initiativen reichte die Partei am Freitag in München rund 40.000 Unterschriften ein. "Wir machen ein Angebot - die Entscheidung liegt bei den Bürgern", sagte ÖDP-Landesgeschäftsführer Urban Mangold. Ziel des Volksbegehrens ist es, den Nichtraucherschutz wiederherzustellen. Auch Grüne und SPD im Landtag unterstützen das Volksbegehren.

Das Innenministerium hat nun sechs Wochen Zeit zur Prüfung. Mangold äußerte sich zuversichtlich, dass das Ministerium das Volksbegehren zulässt. Die zweite Phase des Volksbegehrens könnte dann nach Einschätzung der Organisatoren zwischen Anfang Oktober und dritter Novemberwoche beginnen. Binnen zwei Wochen müssen sich dann zehn Prozent der stimmberechtigten Bürger - mehr als 920.000 Menschen - eintragen. Gelingt dies, ist ein Volksentscheid, bei dem alle Bürger abstimmen, zwischen Februar und Juni 2010 möglich.

Der Freistaat Bayern ist eines der wenigen Bundesländer, in dem die Bürger Landesgesetze per Volksentscheid beeinflussen können. Ein erfolgreicher Volksentscheid läuft in mehreren Stufen ab: Zunächst müssen 25.000 bayerische Bürger den Antrag auf ein Volksbegehren unterschreiben. Eine Frist dafür gibt es nicht.

Anschließend prüft das Innenministerium den Antrag. Hat es rechtliche Bedenken, muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Hält das Gericht das Volksbegehren für verfassungsmäßig, müssen sich binnen zwei Wochen zehn Prozent der stimmberechtigten Bürger in den Rathäusern in Unterschriftenlisten eintragen.

Letzter erfolgreicher Volksentscheid 1998

Danach sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor: Entweder setzt der Landtag das Anliegen direkt um. Lehnt er dies aber ab, kommt es binnen drei Monaten zu einem Volksentscheid, bei dem alle Bürger an die Urnen gerufen werden. Dabei gilt die einfache Mehrheit.

Der bisher letzte erfolgreiche Volksentscheid war die Abschaffung des Bayerischen Senats im Jahr 1998. Mehrfach scheiterten seitdem Volksbegehren an mangelnden Unterschriften oder beim Verfassungsgerichtshof. Im Frühjahr 2008 lehnte das Gericht ein Volksbegehren gegen den umstrittenen Transrapid ab. Das Aus für die Magnetschnellbahn kam trotzdem - wegen der explodierenden Kosten. Im Februar dieses Jahres lehnte das Gericht auch ein vom DGB initiiertes Volksbegehren über einen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn ab.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: