Wirte und Gäste sollen sich Schritt für Schritt an die neuen Zustände in der Gastronomie gewöhnen. Ein Verein will das Nichtrauchergesetz hingegen mit einem Trick umgehen.
Die bayerischen Raucher bekommen von 1. Januar an sechs Wochen Schonfrist zur Umgewöhnung auf das totale Rauchverbot in der Gastronomie. Da sich der "Nichtraucherschutz in der Praxis erst noch einspielen" müsse, solle zunächst auf Bußgelder verzichtet werden, heißt es in den Vollzugshinweisen des Gesundheitsministeriums an die örtlich zuständigen Kontrollbehörden, die am Donnerstag bekannt wurden.
Auch ein Weg, mit dem Rauchverbot umzugehen: offensive Werbung. (© Foto: dpa)
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Schließlich sei das Rauchen in Kneipen über Jahrzehnte als angemessenes Verhalten betrachtet worden. Wenn die Aufforderungen der Kontrolleure zum Löschen der Zigaretten aber bewusst missachtet werden, soll auch in der Schonfrist hart durchgegriffen werden. Die Strafen reichen von fünf bis 1000 Euro.
Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur will das totale Rauchverbot mit einem juristischen Trick umgehen. Raucher könnten für einen Euro pro Monat Mitglied werden, schlug der Verein vor. Bei geschlossenen "Vereinssitzungen" in ihrer örtlichen Kneipe könnten sie dann weiter rauchen. Eine Vereinssitzung gelte als geschlossene Gesellschaft, wenn daran lediglich Mitglieder teilnehmen. Den Wirten sei es dann freigestellt, das Rauchen zu erlauben.
Eine weitere Voraussetzung sei, dass die Wirte mit einem Schild an der Eingangstür oder an der Tür des Nebenzimmers ihre Gäste auf die Tagung einer geschlossenen Gesellschaft zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur hinweisen. Der Verein will Ausweise in Form von Plastikkarten herstellen lassen, damit Mitglieder eindeutig identifiziert werden können. Denn, sobald Nichtmitglieder im Raum seien, falle die Veranstaltung unter das Nichtraucherschutzgesetz.
Ministeriumssprecher Roland Eichhorn kündigte an, die Behörden würden in "jedem einzelnen Fall sehr genau überprüfen", ob die gesetzlichen Kriterien auch tatsächlich eingehalten werden. Zugleich appellierte er an die Wirte, das Rauchverbot zu akzeptieren, statt auf aufwendige Umgehungsstrategien mit Ausweispflicht und Bürokratie zu setzen: "Wo bleibt denn da die vom Verein beschworene bayerische Gemütlichkeit?"
Laut Gesundheitsministerium darf die Vereinsmitgliedschaft zum Beispiel nicht nur für einen Abend am Eingang der Gastwirtschaft erworben werden. Es müsse eine echte Mitgliederstruktur geben, die zentral bei der Vereinführung abrufbar ist. "Laufkundschaft" dürfe keinen Zutritt zu Vereinsversammlungen erhalten. Wenn lediglich der Stammtisch zur geschlossenen Veranstaltung erklärt werde, gelte das Rauchverbot uneingeschränkt.
Die Art und Häufigkeit der Kontrollen gibt das Ministerium den Landratsämtern nicht vor. In der Regel werde es wohl ausreichen, wenn die Behörden auf mehrmalige Beschwerden über Wirte reagieren. Diese können gleich zweifach gegen das Gesetz verstoßen: Indem sie selbst rauchen oder indem sie gegen rauchende Gäste nicht einschreiten. Notfalls müssten die Wirte selbst die Behörden alarmieren, falls sie das Rauchen nicht unterbinden könnten.
(ddp-bay/sekr/cag)
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das argument ist das schaedigen der gesundheit anderer - und andere sind auch *Angestellte* in einem gastronomischen Betrieb NICHT DER GASTRONOMIEBETREIBER, ob da nun nichtraucher hineingehen oder nicht. Also, Herr Herold, nochmal, die Angestellten muessen gesetzlich geschuetzt werden, denn sie koennen nicht einfach waehlen wie die nichtraucher und sich damit selbst schuetzen, da sie in der regel in einem abhaengigkeitsverhaeltnis stehen.
und im uebrigen wurde das auch schon gesagt: als nichtraucher konnte man eigentlich auch nicht wirklich waehlen. naja eben zwischen zu hause bleiben und ausgehen.
und noch was, ich habe ueber 10 jahre lang geraucht, und war nie so eklig zu nichtrauchern wie sich hier jeder zweite raucher gibt. wenn mich jemand zum rauchen rausgeschickt hat, bin ich gegangen oder hab eben nicht geraucht. aber niemals haette ich diskutiert, das argument der gesundheit anderer ist doch verdammt einleuchtend.
gruss
sh
"zugelassenes Lebensmittel"
Welches Kraut rauchen SIE denn guter Mann??? Suchtmittel ist der richtige Ausdruck, Droge geht auch prima. Lebensmittel sind was anderes. Und zum Glück muss man sich in Zukunft immer weniger sein wichtigstes Lebensmittel LUFT von Leuten wie ihnen vergiften lassen.
"Für Nichtraucher gab es schon bisher ausreichend Möglichkeiten, Lokale mit Nichtraucherräumen oder extra eingebauten Lüftungen zu besuchen."
Nein tut es nicht.
Aber nun öfters waschen, jetzt gibt es keine Ausreden mehr.
Wiedermal typisch Politik. In Kneipen verbietet man das Rauchen, aber an jeder Srassenecke hängen Zigarettenautomaten, die auch von Minderjährigen benutzt werden können, wie ich es laufend beobachten kann. Man sollte doch diese öffentlichen Automaten verbieten und Zigaretten nur im Einzelhandel anbieten dürfen, da wäre eine Kontrolle möglich. Aber, wie schon sooft: Erst denken, dann handeln!!!
Paging