Nichtrauchergesetz in Bayern:Sechs Wochen Schonfrist

Wirte und Gäste sollen sich Schritt für Schritt an die neuen Zustände in der Gastronomie gewöhnen. Ein Verein will das Nichtrauchergesetz hingegen mit einem Trick umgehen.

Die bayerischen Raucher bekommen von 1. Januar an sechs Wochen Schonfrist zur Umgewöhnung auf das totale Rauchverbot in der Gastronomie. Da sich der "Nichtraucherschutz in der Praxis erst noch einspielen" müsse, solle zunächst auf Bußgelder verzichtet werden, heißt es in den Vollzugshinweisen des Gesundheitsministeriums an die örtlich zuständigen Kontrollbehörden, die am Donnerstag bekannt wurden.

Nichtrauchergesetz in Bayern: Auch ein Weg, mit dem Rauchverbot umzugehen: offensive Werbung.

Auch ein Weg, mit dem Rauchverbot umzugehen: offensive Werbung.

(Foto: Foto: dpa)

Schließlich sei das Rauchen in Kneipen über Jahrzehnte als angemessenes Verhalten betrachtet worden. Wenn die Aufforderungen der Kontrolleure zum Löschen der Zigaretten aber bewusst missachtet werden, soll auch in der Schonfrist hart durchgegriffen werden. Die Strafen reichen von fünf bis 1000 Euro.

Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur will das totale Rauchverbot mit einem juristischen Trick umgehen. Raucher könnten für einen Euro pro Monat Mitglied werden, schlug der Verein vor. Bei geschlossenen "Vereinssitzungen" in ihrer örtlichen Kneipe könnten sie dann weiter rauchen. Eine Vereinssitzung gelte als geschlossene Gesellschaft, wenn daran lediglich Mitglieder teilnehmen. Den Wirten sei es dann freigestellt, das Rauchen zu erlauben.

Eine weitere Voraussetzung sei, dass die Wirte mit einem Schild an der Eingangstür oder an der Tür des Nebenzimmers ihre Gäste auf die Tagung einer geschlossenen Gesellschaft zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur hinweisen. Der Verein will Ausweise in Form von Plastikkarten herstellen lassen, damit Mitglieder eindeutig identifiziert werden können. Denn, sobald Nichtmitglieder im Raum seien, falle die Veranstaltung unter das Nichtraucherschutzgesetz.

Ministeriumssprecher Roland Eichhorn kündigte an, die Behörden würden in "jedem einzelnen Fall sehr genau überprüfen", ob die gesetzlichen Kriterien auch tatsächlich eingehalten werden. Zugleich appellierte er an die Wirte, das Rauchverbot zu akzeptieren, statt auf aufwendige Umgehungsstrategien mit Ausweispflicht und Bürokratie zu setzen: "Wo bleibt denn da die vom Verein beschworene bayerische Gemütlichkeit?"

Laut Gesundheitsministerium darf die Vereinsmitgliedschaft zum Beispiel nicht nur für einen Abend am Eingang der Gastwirtschaft erworben werden. Es müsse eine echte Mitgliederstruktur geben, die zentral bei der Vereinführung abrufbar ist. "Laufkundschaft" dürfe keinen Zutritt zu Vereinsversammlungen erhalten. Wenn lediglich der Stammtisch zur geschlossenen Veranstaltung erklärt werde, gelte das Rauchverbot uneingeschränkt.

Die Art und Häufigkeit der Kontrollen gibt das Ministerium den Landratsämtern nicht vor. In der Regel werde es wohl ausreichen, wenn die Behörden auf mehrmalige Beschwerden über Wirte reagieren. Diese können gleich zweifach gegen das Gesetz verstoßen: Indem sie selbst rauchen oder indem sie gegen rauchende Gäste nicht einschreiten. Notfalls müssten die Wirte selbst die Behörden alarmieren, falls sie das Rauchen nicht unterbinden könnten.

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