Neuburg an der Donau:Petition fordert Freispruch für rasenden Notarzt

  • Der Notarzt Alexander Hatz hat einen Strafbefehl über 4500 Euro und sechs Monate Führerscheinentzug erhalten, weil er auf dem Weg zu einem Einsatz andere Verkehrsteilnehmer bedrängt haben soll.
  • Eine Online-Petition zu seinen Gunsten eines hat innerhalb eines Tages bereits weit mehr als 30 000 Unterstützer gefunden. Die Unterschriften sollen dem Bayerischen Landtag übergeben werden.

Von Wolfgang Wittl, Neuburg an der Donau

Im Fall des Notarztes aus Neuburg an der Donau, der wegen einer angeblich zu rasanten Fahrt zu einem Rettungseinsatz seinen Führerschein abgeben soll, schlagen die Wellen der Empörung hoch. Eine Online-Petition hat innerhalb eines Tages bereits weit mehr als 30 000 Unterstützer gefunden. Ziel der Initiatoren ist es, die Unterschriften dem Bayerischen Landtag zu übergeben.

Florian Englert, der Anwalt des Notarztes, zeigt sich von der Resonanz nicht überrascht. Jeder Mensch, der auf die Hilfe eines Notarztes angewiesen sei, werde sich denken: "Was soll das?" Auch wenn die Petition vermutlich keine Auswirkungen auf den konkreten Fall habe, so könne sie zumindest symbolisch etwas bewirken. Jedes Urteil werde im Namen des Volkes gesprochen, sagt Englert. Die Unterschriften zeigten, dass das Empfinden der Menschen mit dem Vorgehen der Justiz nicht übereinstimme.

Der Notarzt Alexander Hatz hat einen Strafbefehl über 4500 Euro und sechs Monate Führerscheinentzug erhalten, weil er auf dem Weg zu einem Einsatz andere Verkehrsteilnehmer bedrängt haben soll. Ein Mann erstattete Anzeige gegen Hatz, weil er laut eigener Stellungnahme scharf Abbremsen und ins Bankett ausweichen musste. Ein Zeuge bestätigte diese Aussage. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat daraufhin einen Strafbefehl wegen Verkehrsgefährdung beantragt.

Der Notarzt war unterwegs zu einem zweieinhalbjährigen Kind, das möglicherweise zu ersticken drohte. Er sei gefahren wie immer, sagt Hatz: mit Martinshorn, Blaulicht und Lichthupe. Der Fall hat eine Grundsatzdiskussion über die Sonderrechte von Rettungskräften im Straßenverkehr ausgelöst. Hatz hat gegen den vom Amtsgericht Neuburg erlassenen Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Der Fall muss nun vor Gericht verhandelt werden.

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