Die Staatsanwaltschaft Passau hat einen SZ-Bericht bestätigt, wonach bei einer Neonazi-Beerdigung eine Hakenkreuzfahne ins Grab geworfen wurde.
Nach der Beerdigung eines Rechtsextremisten in Passau hat die Staatsanwaltschaft eine verbotene Hakenkreuzfahne aus seinem Grab sichergestellt. "Es handelte sich um eine sogenannte Reichskriegsflagge aus den Jahren 1935 bis 1945 mit einem sehr großen Hakenkreuz in der Mitte", bestätigte Oberstaatsanwalt Helmut Walch einen Bericht der Süddeutschen Zeitung.
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Provokation am Grab: Auf den Sarg des Altnazis Friedhelm Busse in Passau legt der NPD-Kader Thomas Wulff die verbotene Reichskriegsflagge. (© Foto: AP)
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Ein Polizist habe während der Beerdigung am Samstag beobachtet, wie der NPD-Aktivist Thomas Wulff die verbotene Flagge auf den Sarg geworfen habe. Daraufhin ließ die Staatsanwaltschaft Passau das Grab am Montag öffnen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen Wulff wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Ѩ.
Die Ermittlungen zu der Beerdigung, nach der mehrere Neonazis Krawalle angezettelt und einen Reporter sowie eine Frau angegriffen hatten, stünden erst am Anfang, sagte Walch. An der Beisetzung des letzten Vorsitzenden der 1995 verbotenen Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei, Friedhelm Busse, hatten den Polizeiangaben zufolge rund 90 Rechtsextremisten teilgenommen. Elf waren vorübergehend festgenommen worden.
(dpa/ihe/bosw)
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Die neueste Antwort
Was ist jetzt eigentlich daraus geworden? Ist gegen den vermeintlichen Übeltäter Anklage erhoben worden?
waehrend in D.Gewaltverbrechen immer neue Scheusslichkeiten bringen mueht sich in M die Polizei damit ab eine sogenannte Naziflagge aus einem Grab zu fischen; 1. ist es gut wenn diese Flaggen vergraben werden und 2.sollte keine Zeit mit solchen Geschmacklosigkeiten vergeudet werden.In Anbetracht der Gesamtlage in D moechte man denken dass andere Sachen wichtiger sind.
Da kann man ja mit Interesse auf das strafgerichtliche Urteil warten. Nach der einschlägigen Rechtsprechung der Strafgerichte scheint zum Begriff des "Verwendens" auch die Chance der öffentlichen Wahrnehmbarkeit des Kennzeichens zu gehören. Nach dem Bild scheint W. ja äußerst bestrebt zu sein, dass für Außenstehende die Flagge (bzw. das darauf abgebildete H-Kreuz) nicht erkennbar wird. Welchen Sinn sollte also seine Aktion, sich flach auf den Boden zu legen und die Fahne mit langen Armen in das ausgehobene Grab auf den Sarg zu legen, sonst haben? Von einem "Werfen", wie es im Bericht erwähnt wird, scheint dieses Tun doch etwas entfernt zu sein.
An der sonstigen politischen und menschlichen Geschmacklosigkeit vermag dies jedoch nichts zu ändern.
Und weshalb sollte der Staatsanwalt wegen Störung der Totenruhe belangt werden ?
Weil diese Fahne wieder ausgebuddelt wurde ?
Werfen Sie doch mal einen Blick ins Strafgesetzbuch, ich empfehle einen gründlichen Blick und vielleicht auch mal lesen.
Also von einer Störung der Totenruhe kann hier nicht mal im Ansatz die Rede sein. Hier wurde keine Leiche geschändet, oder mit letzterer grober Unfug getrieben... Es war kein Fall von Nekrophilie oder Kannibalismus ...oder sonst was. Also regen sie sich mal ab und das ZAKZAK!...Kaufen Sie sich ein Eis oder sonst was, setzen Sie sich in die Sonne und geniessen Sie ihre Leben.
Ach ja...genau...bevor Sie jetzt losziehen...lesen sie sich doch mal §168 StGB durch...
Paging