Naturschutz:Waldschutzgebiet im Steigerwald: Naturschützer verlieren vor Gericht

Buche im Steigerwald

Dutzende alter Buchen wachsen im Steigerwald bei Ebrach in Oberfranken.

(Foto: dpa)
  • Seit Jahren streiten sich Naturschützer und Staatsregierung über den Schutz der alten Buchenwälder im Steigerwald.
  • Jetzt sind die Naturschützer vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unterlegen.

Die Kämpfer für ein Waldschutzgebiet im Steigerwald sind in einem Verfahren am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof unterlegen - aufgeben aber wollen sie nicht. Der Gerichtshof lehnte die Anträge von Naturschützern ab. Gegen das Urteil kann aber beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt werden, wie die Behörde am Donnerstag in München mitteilte (Az. 14 N 15.1870 und 14 NE 15.1871). Diese Option wollen der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) auch nutzen.

"Dass die Revision zugelassen wurde, ist das Erfreuliche an dem Urteil", sagte der Landesgeschäftsführer des Bundes Naturschutz in Bayern, Peter Rottner. "Wir werden sie auch sicher einlegen." Der Verband hatte gemeinsam mit dem Landesbund für Vogelschutz geklagt.

"Ich bin enttäuscht, dass die Entscheidung nicht pro Naturschutz fiel", sagte der LBV-Landesvorsitzende Norbert Schäffer. "Ich gehe davon aus, dass auch wir weitere rechtliche Schritte einleiten." Ein Vergleich, also die Möglichkeit, einen Kompromiss zu finden, war während des Verfahrens gescheitert. Auch das bedauerte Schäffer.

Im mündlichen Verfahren war breit diskutiert worden, ob das zunächst ausgewiesene Schutzgebiet optisch abgrenzbar ist - und das auch sein muss. Aus Sicht des Gerichts war es nun wohl entscheidend, dass diese Abgrenzbarkeit nicht gegeben ist - und deshalb schon die Ausweisung als Schutzgebiet rechtswidrig gewesen sei. Mit den schriftlichen Gründen für das Urteil des Gerichtshofs ist allerdings nach Angaben der Behörde voraussichtlich nicht vor September oder Oktober zu rechnen.

Die Regierung von Oberfranken hatte das 775 Hektar große Schutzgebiet "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" (Landkreis Bamberg) im vergangenen Jahr aufgehoben, nachdem ihr die Staatsregierung mit einer Änderung des Naturschutzgesetzes die Zuständigkeit dafür übertragen hatte. Das zuvor zuständige Landratsamt Bamberg hatte das Schutzgebiet im April 2014 als Vorbereitung für einen "Nationalpark Nordsteigerwald" ausgewiesen und sich gegen eine Aufhebung stets gewehrt. Gegen die Aufhebung hatten die Naturschützer geklagt. Der "Hohe Buchene Wald" gilt als besonders urwüchsig und reich an seltenen Tierarten.

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