Naturschutz:Verfassungsgericht soll über Steigerwald urteilen

Von Christian Sebald

Benedikt Schmitt und seine Mitstreiter vom Verein "Nationalpark Nordsteigerwald" haben lange mit sich gerungen, sie haben sich mit einem Rechtsanwalt und anderen Experten beraten. Über eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, dem höchsten Gericht des Freistaats, entscheidet man ja nicht mal eben so. "Aber jetzt machen wir es", sagt Schmitt, 31. "Wir wollen unbedingt die Tür für einen Nationalpark in unserem Steigerwald offen halten." Damit erreicht der Streit um den Naturschutz im Steigerwald einen neuen Höhepunkt.

2007 verkündete der damalige Bamberger CSU-Landrat Günther Denzler den Plan, zum Schutz der einzigartigen Buchenwälder im Steigerwald einen Nationalpark auszuweisen. Experten und Umweltverbände waren begeistert. Doch viele Einheimische und Förster befürchten Nachteile, wenn der Naturschutz ausgeweitet wird - bis dahin, dass sie nicht mehr in den Wäldern spazieren gehen dürfen. So laut war der Protest, dass die Staatsregierung auf maximale Distanz zum Projekt ging und versprach, auch sonst keine Ausweitung des Naturschutzes in der Region zuzulassen. Denzler blieb hartnäckig. Kurz bevor er 2014 aus Altersgründen sein Amt als Landrat abgeben musste, richtete er mitten im Steigerwald das 775 Hektar große Schutzgebiet "Der Hohe Buchene Wald" ein, als künftige Kernzone eines Nationalparks. Dazu wies er das Gebiet als sogenannten geschützten Landschaftsbestandteil aus. Das war die einzige Art Schutzgebiet, die eine Kommune oder ein Landkreis ohne Erlaubnis einer übergeordneten Stelle einrichten konnte. Natürlich tobten die Nationalpark-Gegner. Und zwar so sehr, dass ihnen Ministerpräsident Horst Seehofer versprach, das Schutzgebiet wieder zu kassieren. Letztlich musste die CSU dazu eigens mit ihrer absoluten Mehrheit im Landtag das bayerische Naturschutzgesetz ändern. Seit einem Jahr sind nun die Bezirksregierungen für geschützte Landschaftsbestandteile ab zehn Hektar Fläche zuständig. Bald kassierte die oberfränkische Bezirksregierung Denzlers Schutzgebiet.

Umweltverbände und Experten sprachen von einem beispiellosen, rechtlich unhaltbaren Willkürakt. Der Bund Naturschutz und der Vogelschutzbund LBV zogen vor den bayerischen Verwaltungsgerichtshof, die Entscheidung über die Klage steht noch aus. Mit seiner Popularklage toppt der Nationalparkverein nun die Umweltverbände. Das Bemerkenswerte daran: Die 1100 Mitglieder des Vereins leben alle im Steigerwald - also in der Region, deren Bewohner mehr Naturschutz angeblich strikt ablehnen.

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