Naturschutz:Heftige Kritik an den Bauern

LBV: Die meisten Umweltauflagen der EU verpuffen ohne Wirkung

Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) fordert schärfere Umweltauflagen für die Bauern. "Wir brauchen eine Förderung, bei der Landwirte Prämien nur für echte Umweltleistungen erhalten", sagt der Verbandschef Norbert Schäffer. "Nur dann können wir die gewaltigen Herausforderungen bei der Rettung der Artenvielfalt und beim Klimaschutz bewältigen. Das sogenannte Greening ist untauglich und muss dringend verbessert werden." Anlass der Kritik ist die Studie einer internationalen Forschergruppe (Pe'er, G. et al.: Adding Some Green to the Greening: Improving the EU's Ecological Focus Areas for Biodiversity and Farmers - Conservation Letters 10, 2017). Die Wissenschaftler konstatieren darin, dass die meisten Umweltauflagen, welche die Bauern seit 2014 erfüllen müssen, um die EU-Zuschüsse zu erhalten, wirkungslos verpuffen.

Im Zentrum der EU-Umweltvorgaben an die Landwirte, die im Fachjargon Greening genannt werden, stehen die sogenannten ökologischen Vorrangflächen (ÖVF). Danach muss ein jeder Bauer, der mehr als 15 Hektar Ackerland bewirtschaftet, fünf Prozent davon als ÖVF bereitstellen. Auf ihnen muss er Maßnahmen umsetzen, um die Flora und Fauna in der Region zu erhalten und möglichst zu verbessern. Das Spektrum reicht vom Anbau von Zwischenfrüchten, dem Anlegen von Blühstreifen an Äckern, dem Anbau von Bohnen und anderen Leguminosen bis zu vorübergehend nicht bewirtschafteten Äckern. Insgesamt umfasst der Katalog zehn Maßnahmen.

Das ernüchternde Fazit der Wissenschaftler: Nur drei Maßnahmen aus dem Katalog - Landschaftselemente wie Hecken der Büsche und Hecken, Blühstreifen und Brachland - haben einen positiven Effekt für die Natur. Die anderen Maßnahmen, vor allem der Anbau von Zwischenfrüchten, haben keine positiven Auswirkungen. Aber das ist es nicht alleine. Die drei positiven Maßnahmen werden nur auf einem Bruchteil der ÖVF umgesetzt. In Bayern sind es nach Angaben des LBV gerade einmal 14 Prozent. Auf 72 Prozent der ÖVF hingegen werden Zwischenfrüchte oder Untersaaten angebaut, die als völlig bedeutungslos für den Erhalt der Artenvielfalt gelten. Bei seiner Kritik beruft sich der LBV auf renommierte Institutionen. Das Bundesamt für Naturschutz etwa urteilte schon im Juni 2017, dass die ÖVF kaum Wert für die Artenvielfalt hätten und in hohem Maße ineffizient seien.

Schäffer fordert, die Vorgaben deutlich zu verschärfen. Künftig sollten nur noch Maßnahmen unterstützt werden, die tatsächlich positiv für Flora und Fauna sind. Außerdem sollte der Anteil der ÖVF auf mindestens sieben bis zehn Prozent der Agrarfläche eines Betriebs angehoben werden. Für Brach- und Blühstreifen sollte eine Standzeit von fünf bis sieben Jahre festgeschrieben werden. Außerdem sollten sie wenigstens eine Breite von fünf Metern aufweisen, damit Insekten und Vögel darin ausreichend Lebensraum haben.

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