Naturschutz:Gericht lehnt Baubeginn von Wasserkraftwerk ab

Umweltschutz geht vor Energiegewinnung aus Wasserkraft, so sieht es zumindest das Verwaltungsgericht München. Es hat dem Bau eines Wasserkraftwerks im Berchtesgadener Land nun einen Riegel vorgeschoben. Nach einer am Montag veröffentlichten Entscheidung (Aktenzeichen M 2 SN 15.4544) untersagten die Richter den sofortigen Baubeginn, den der Energieversorger gegen den Willen des Landratsamtes in Bad Reichenhall durchsetzen wollte. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und der Landesfischereiverband klagen gegen das Vorhaben an der Ramsauer Ache.

Zwar hatte das Landratsamt den Bau und den Betrieb der Wasserkraftanlage im August genehmigt, den Sofortvollzug allerdings verwehrt. Dem schloss sich nun auch das Münchner Gericht an. Denn die Richter halten die Klage der Naturschützer und der Fischer für Erfolg versprechend. Die Ramsauer Ache stelle am sogenannten Felsentor auf etwa 300 Metern Länge einen naturnahen Bereich eines Fließgewässers dar, der dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegt, heißt es zur Begründung. Daher sei die Anlage nur genehmigungsfähig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse daran bestehe, sie gerade dort zu bauen. Hierin bestünden aber erhebliche Zweifel, so das Gericht in seiner Mitteilung.

Es erteilt in seinem Beschluss auch dem Landratsamt einen Rüffel: Die Behörde hätte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen lassen müssen, bevor sie die Baugenehmigung erteilte, ließen die Richter die Beamten wissen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

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