Naturschutz:Fischer unterstützen Betonflut-Volksbegehren

Von Christian Sebald

Der Landesfischereiverband (LFV) zählt zu den anerkannten Naturschutzverbänden in Bayern. Das heißt, rein formal ist er Umweltorganisationen wie dem Bund Naturschutz (BN) gleichgestellt. Anders als der BN meldet sich der LFV zu umweltpolitischen Themen aber kaum zu Wort, er konzentriert sich auf die Fischerei. An diesem Dienstag hat der LFV mit der Regel gebrochen. LFV-Präsident Albert Göttle erklärte, dass sein Verband der Initiative für das Volksbegehren "Betonflut eindämmen - damit Bayern Heimat bleibt" beigetreten ist und nun Seit an Seit mit Grünen, der ÖDP, dem BN, dem Landesbund für Vogelschutz (LBV) und anderen Organisationen gegen die "weitere Betonierung Bayerns" kämpft. In der Umweltszene erinnert sich keiner, dass sich der LFV mit seinen 130 000 Mitgliedern schon einmal an einem Naturschutz-Volksbegehren beteiligt hätte.

Aber das ist nicht das einzige Besondere an der Wortmeldung der Fischer. LFV-Präsident Göttle, 71 und Wasserbauingenieur, zählte bis zu seiner Pensionierung 2012 zu den führenden Beamten der Umweltverwaltung, er war unter anderem Präsident des Landesamts für Umwelt (LfU). Von daher ist er mit dem Flächenfraß in Bayern so vertraut wie nur wenige Fachleute. Göttles Fazit: "Wenn wir den Flächenfraß eindämmen wollen, kommen wir nicht ohne gesetzlich verankerte Obergrenze aus. Genauso wie wir ihn nicht begrenzen können, wenn wir weiter die Entscheidung über die Ausweisung von Baugebieten bei den Bürgermeistern und Landräten belassen." Deshalb habe er persönlich, so Göttle, im LFV-Vorstand darauf gedrungen, dass sein Verband für das Volksbegehren eintritt.

Der Grünen-Politiker und Initiator des Volksbegehrens, Ludwig Hartmann, fühlt sich einmal mehr bestätigt. "Schließlich war Herr Göttle ja Jahrzehnte einer der höchsten Fachbeamten", sagt er. "Sein Wort hat besonderes Gewicht." Derzeit ist unklar, ob das Volksbegehren zulässig ist. Das Innenministerium hält es für rechtswidrig, weil die Initiative offenlässt, wie die von ihr geforderte Obergrenze für den Flächenverbrauch von fünf Hektar am Tag umgesetzt werden kann. Derzeit beträgt er das Doppelte. Entscheiden über das Volksbegehren wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Die Verhandlung findet am 18. Juni statt.

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