Der Ministerpräsident behauptet, nach zwei Maß Bier noch fahrtüchtig zu sein. Ein Professor für Suchtforschung verrät, ob das stimmt und wie man berechnet, wann das Auto besser stehen bleibt.
Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein hat auf einer Veranstaltung in Erding erklärt, dass es unter Umständen kein Problem sei, sich nach dem Genuss von zwei Maß Bier noch ans Steuer zu setzen.
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Beckstein glaubt, dass ein Mann nach zwei Maß Bier noch fahren darf (© Foto: dpa)
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Falk Kiefer, Professor für Suchtforschung am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim: "Man darf mit zwei Maß auf keinen Fall mehr fahren. Die Leute, die so viel getrunken haben, glauben vielleicht, sie können das noch. Aber das ist ein Irrtum.
Das kann man auch ganz einfach mit der sogenannten Widmark-Formel ausrechnen: Hier teilt man die Alkoholmenge durch das Körpergewicht, bei Männern multipliziert mit dem Faktor 0,7 und bei Frauen mit dem Faktor 0,6.
Ungefähr 1,2 Promille
Davon muss man 15 Prozent abziehen, denn der ganze Alkohol kommt gar nicht im Blut an. Zwei Maß, also zwei Liter Bier, enthalten 80Gramm Alkohol. Wenn Herr Beckstein jetzt ungefähr 80 Kilo wiegen würde, dann hätte er laut Formel nach zwei Maß zirka 1,2 Promille.
Damit darf sich niemand ans Steuer setzen. Man kann davon ausgehen, dass der Körper 0,15 Promille in der Stunde abbaut. Selbst nach vier Stunden hätte er also noch 0,6 Promille. Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Es würde acht Stunden dauern, bis sich der Alkohol komplett abgebaut hat."
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(SZ vom 17.09.2008/jtr)
Umstrittenes Anti-Piraterie-Abkommen
Die neueste Antwort
sollte das Thema bei der CSU seit dem "Ausrutscher" von Otto Wiesheu vor einigen (20?) Jahren, der besoffen mit seiner S-Klasse einen unbeleuchteten Polski-Fiat von der Autobahn gefegt hatte, anders besetzt sein....
Diese mehr als dummsinnigen Aussagen von B. zeigen im Grunde nur eines, dass endlich unsere diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen, § 315 c StGB , § 316 StGB und § 24 a StVG endlich reformiert gehören und zwar im Sinne einer strikten 0,0 Promille-Grenze. Unsere Alkoholgrenzwerte (0, 3 -Beginn der möglichen alkoholbedingten -relativen- Fahruntüchtigkeit-, 0,5und mehr -Bußgeldtatbestand nach § 24 a StVG- 1,1 -Beginn der absoluten Fahruntüchtigkeit im Rahmen des § 316) blickt außer uns Juristen sowieso keiner.
Nix Alkohol - fahren, Alkohol -nix fahren-
Das blickt auch ein intelektuell benachteiligter Verkehrsteilnehmer mit xenophonem Sprachhintergrund.
... während er bekanntermaßen ein "paar Stunden" andauernden Auftritten von CSU-Gerontokraten sich auch mal ruhig und sinnig seine "zwoa Maßn" genehmigen darf?
Das ist doch mal eine Frage von gigantischem Investigativpotential!
Günther Beckstein meint natürlich nicht wie viele andere hier, dass man sich die 2 Maß reinpfeifft und dann sofort hinters Steuer hechtet um dann Erster beim Unfall zu sein.
Was er meint sind eher die etwas ältere Generation, die um spätestens um 11 oder 12uhr auf der Wiesn zum frühstücken erscheint, und dazu natürlich auch eine Maß bier trinkt. Man unterhält sich die Musi spielt, und sie haben ihren Spaß.
Nach der 2. Maß geht man nicht sofort...man unterhält sich noch...schlenderd dann noch an den Ständen vorbei und irgendwann zum Auto.
NATÜRLICH darf man nun mit dem Auto fahren.
Außerdem behaupte ich, dass jeder halbwegs trainierte Freizeit-Alkoholiker nach 2 Maß noch Auto fahren kann...und zwar genauso gut oder schlecht wie nüchtern...
HACKT NICHT AUF DEN ALKOHOLIKERN RUM
DIE RAUCHER SIND DIE BÖSEN
in diesem sinne
Es ist der Beckstein, beim zurückrudern!
Mögen hätten wir schon wollen, aber dürfen können wir uns nicht trauen...
Stay sober when you drive!
Schaut denn keiner bei der CSU die Reden der wahlkämpfend-biertrinkenden Gerontokraten durch?
dont drink and talk!
Paging