Nach Verwandtenaffäre:Landtag will Abgeordnetenrecht verschärfen

Sitzung im Bayerischen Landtag

Abschied von den lieben Verwandten: Der Landtag verschärft die Verhaltensregeln für Abgeordnete noch einmal.

(Foto: dpa)

Gute bezahlte Ehefrauen, Jobs für minderjährige Söhne und eine Beschäftigung für die Stiefkinder: Im Frühjahr 2013 schlug die Verwandtenaffäre hohe Wellen. Nun haben sich die vier Landtagsfraktionen in aller Stille verständigt, die Regeln für die Abgeordneten noch enger zu fassen als bisher.

Ein Dreivierteljahr nach dem Beginn der Verwandtenaffäre wollen die vier Landtagsfraktionen das bayerische Abgeordnetenrecht noch einmal verschärfen. Die Fraktionen seien sich weitestgehend einig, heißt es im Landtag. Der Ältestenrat des Landtags wird sich am Mittwoch mit dem Thema befassen. "Wir brauchen ein leistungsfähiges Parlament und leistungsfähige Abgeordnete, aber die Bürger haben Anspruch auf Transparenz", betonte Volkmar Halbleib, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Im wesentlichen geht es um vier Punkte.

  • So wollen die Fraktionen nun auch der Scheinselbstständigkeit von Abgeordneten-Mitarbeitern vorbeugen. "Wenn es rechtliche Zweifel gibt, soll die Clearing-Stelle der Deutschen Rentenversicherung gefragt werden", sagte Landtags-Vizepräsidentin Ulrike Gote (Grüne).
  • Abgeordnete sollen Werkverträge künftig auch nicht mehr an Firmen vergeben dürfen, die dem jeweiligen Volksvertreter, seiner Verwandtschaft oder einem anderen Abgeordneten gehören.
  • Drittens sollen die Volksvertreter bei der Angabe ihres Einkommens künftig auch "wesentliche Beteiligungen" offenlegen, wenn sie mehr als ein Viertel der Anteile eines Unternehmens halten. "Das sind die Transparenzregeln", die auch im Bund gelten", sagte Florian Streibl (FW), der Parlamentarische Geschäftsführer der Freien Wähler.
  • Außerdem soll es klarere Vorschriften für die Doppelbeschäftigung von Mitarbeitern in Partei und Abgeordnetenbüro geben. Grundsätzlich soll ein Abgeordneten-Mitarbeiter auch künftig weiter gleichzeitig für eine Partei tätig sein dürfen - aber mit klar getrennten Arbeitsverträgen. So soll verhindert werden, dass Parteiarbeit und die Tätigkeit für einen Abgeordneten vermengt wird oder ein Mitarbeiter zwei Gehälter bezieht, obwohl er faktisch nur eine Aufgabe erledigt. Hier lesen Sie die Details zu den neuen Richtlinien des Landtags.

Die Freien Wähler hatten Bedenken angemeldet, ob das überhaupt trennscharf umgesetzt werden kann. "Es sind aber keine großen Streitpunkte mehr da", sagte Streibl. Bereits im Sommer 2013 hatte der Landtag das Abgeordnetengesetz verschärft und die Beschäftigung von Verwandten bis zum vierten Grade - das sind Vettern und Basen - verboten.

Damals hatten die Fraktionen gleichzeitig vereinbart, sich die neuen Regelungen nach der Landtagswahl noch einmal vorzunehmen und gegebenenfalls zu ändern. Auch der Oberste Rechnungshof hatte weitere Änderungen angemahnt.

Die Diskussionen im Landtag sind aber keineswegs abgeschlossen: So würden die Grünen am liebsten Dienstverträge der Abgeordneten mit externen Firmen ganz verbieten lassen - also die Vergabe von Daueraufträgen etwa zur Wartung von Computern. "Wir sehen die Gefahr, dass da eine Grauzone entstehen könnte", sagte Gote. Und ebenfalls noch diskutiert wird, ob die bislang noch erlaubten Spenden an Abgeordnete verboten werden sollen, wie SPD-Geschäftsführer Halbleib sagte. "Wir werden möglicherweise die strengsten Vorschriften aller Parlamente in Deutschland bekommen", sagte der unterfränkische SPD-Politiker.

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