Nach Fall Mollath:Unterbringung in Psychiatrie soll erschwert werden

Gustl Mollath spricht auf dem Marienplatz

Gustl Mollath: Freiheit nach mehr als sieben Jahren in der Psychiatrie

(Foto: Andreas Gebert/dpa)

Was Gustl Mollath sieben Jahre lang durchgemacht hat, soll nach dem erklärten Willen des bayerischen Justizministers Winfried Bausback ein Einzelfall bleiben. Er wolle die Unterbringung von psychisch kranken Tätern reformieren.

Von Ingrid Fuchs

Es klingt wie ein Albtraum: Eingesperrt in der forensischen Psychiatrie, ohne zeitliche Begrenzung, ohne Hoffnung auf Änderung. Was Gustl Mollath sieben Jahre lang durchgemacht hat, soll nach dem erklärten Willen des bayerischen Justizministers Winfried Bausback ein Einzelfall bleiben. Gut zehn Monate nach Mollaths Freilassung aus der geschlossenen Psychiatrie und knapp einen Monat vor Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens hat Bausback deshalb am Mittwoch in München einen Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen 63 des Strafgesetzbuchs vorgestellt.

Der CSU-Politiker will zusätzlich "maßstabsbildende Beispielsfälle" in die Regelung einfügen und damit klarstellen, dass schuldunfähige Täter nur dann in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden, wenn von ihnen erhebliche Gefahr für Leib oder Seele ausgehe, oder anzunehmen sei, dass sie schweren wirtschaftlichen Schaden anrichteten. Kriterien, die bei der Frage für oder wider eine Unterbringung eigentlich auch schon jetzt entscheidend sein sollten.

Wie Mollath waren nach dem 63er-Paragrafen Ende 2012 in Bayern 1170 Personen untergebracht, knapp doppelt so viele wie vor 15 Jahren. Dabei steige gar nicht die Zahl der neu verordneten Unterbringungen, sondern die Dauer des Aufenthalts, erklärte Bausback. Im Durchschnitt dauere es etwa sechseinhalb Jahre, bis die Patienten "entlassungsfähig" seien. Im Gesetzentwurf ist ein Einschnitt nach sechs Jahren in der geschlossenen Psychiatrie vorgesehen. Eine längere Unterbringung sei an "erhöhte Voraussetzungen geknüpft", konkret: die Gefährdung durch einen Patienten müsse dafür auch nach dieser Zeit noch hoch sein. Damit will Bausback die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung "schärfen".

Auch in puncto Gutachten soll sich etwas ändern. Statt wie bisher alle fünf Jahre, sollen externe Psychiater künftig mindestens alle drei Jahre ein neues Gutachten erstellen. Zudem soll die Qualität der Gutachten verbessert werden. Wer jedoch, wie Mollath, eine persönliche Begutachtung verweigere, werde auch weiterhin mit den umstrittenen Gutachten nach Aktenlage beurteilt.

Um mehr Transparenz in die Verfahren zu bringen, plädierte Bausback dafür, dass die Verurteilten vor der Entscheidung über eine Verlängerung der Unterbringung mündlich gehört werden sollten. Außerdem sollen ihre Anhörungen auf Wunsch öffentlich stattfinden können. "In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, die Unterbringung nach Paragraf 63 StGB sei eine Art 'Black Box'", räumte Bausback ein. "Insbesondere scheinen die Entscheidungen über die Fortdauer der Unterbringung für die Betroffenen und deren Angehörige oft nicht nachvollziehbar zu sein. Das will ich ändern."

Bausback nannte seinen Entwurf selbst einen "Diskussionsvorschlag". Einen Kurswechsel in der CSU-Rechtspolitik hin zu größerer Liberalität verneinte Bausback: "Wir stehen in einer guten Tradition einer freiheitlich konservativen Rechtspolitik." Schuldunfähige Sexual- und Gewaltverbrecher könnten und würden auch künftig untergebracht werden. Der Justizminister will den Gesetzesentwurf nun der Arbeitsgruppe von Bund und Ländern vorlegen, die bis Jahresende einen Reformvorschlag für die Unterbringung machen soll. SPD und Union hatten in ihrem Koalitionsvertrag im Herbst bereits angekündigt, eine Reform durchführen zu wollen - allerdings nur in fünf Zeilen und ohne konkrete Vorgaben.

Grüne: Entwurf deckt zu wenig ab

Eine erste Reaktion auf den Gesetzentwurf kam von den Grünen im Bayerischen Landtag. Die Vorschläge würden zwar in die richtige Richtung gehen, "aber leider deckt sein Gesetzentwurf nur einen kleinen Teil des Problems der geschlossenen Unterbringung in Bayern ab", sagte die sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina. Den Grünen sei wichtig, wie der Maßregelvollzug in den Einrichtungen konkret ausgestaltet werde. In Bayern sind dafür allerdings die Bezirkskrankenhäuser und somit das Sozialministerium zuständig.

Die bayerische Sozialministerin Emilia Müller (CSU) hatte Mitte Mai einen vorläufigen Entwurf zum sogenannten Maßregelvollzugsgesetz vorgestellt. Darin wären Verbesserungen vorgesehen, etwa dass Patienten erstmals das Recht auf Religionsausübung bekommen oder Väter sich in der Forensik um ihre Kinder kümmern dürfen. Das Gesetz wird frühestens im Frühjahr kommenden Jahres alle Instanzen durchlaufen haben.

Die Diskussion um den Paragrafen 63 gibt es schon seit vielen Jahren, sie wurde aber durch die Causa Mollath im vergangenen Jahr erneut angefacht. Der Fall hatte der bayerischen Justiz bis zu Mollaths Entlassung Negativschlagzeilen und einen Untersuchungsausschuss des Landtags eingebracht.

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