Ein Kommentar von Ralf Wiegand

Bisher ist es Ermessenssache, wie viel Hilfe die Jugendämter leisten. Doch obwohl sie Problemfamilien kennen, sterben Kinder. Ein Gesetz muss sie deshalb schützen.

Im Prinzip ist alles gut geregelt in diesem Land. Der Staat schützt und fördert mit seinen Gesetzen die Familie, die Familie schützt und fördert dafür ihre Kinder, die wiederum irgendwann den Staat von morgen ausmachen werden.

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Thalmässing in Mittelfranken - ein dreijähriges Mädchen ist verhungert. (© Foto: dpa)

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Die meisten - fast alle - Eltern sind zum Glück sehr gut darin, ihre Kinder zu schützen, zu hegen und zu pflegen. Untersuchungen haben gezeigt: Sogar in der tiefsten Krise, wenn der Job in Gefahr ist und Armut droht - an ihren Kindern sparen Eltern zuletzt. Und weil das so ist, haben die allermeisten Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder nichts, aber auch gar nichts mit dem Jugendamt zu tun.

Sarahs Familie aus dem mittelfränkischen Thalmässing war nicht so, wie sich der Staat das wünscht. Nach allem, was man bisher weiß, sind die Eltern im Schützen und Behüten nicht so gut gewesen, dass sie ohne Hilfe ausgekommen wären. Sie waren ein Fall fürs Jugendamt. Das kann zwar nicht für Liebe und Geborgenheit sorgen, sollte aber zumindest die Sicherheit der Kinder gewährleisten.

Jahrelang kontrollierte und beriet das Jugendamt, soweit das bisher bekannt ist, die Problemfamilie, die außer Sarah noch weitere Kinder hat. Irgendwann hörte die Hilfe auf, und Sarah ist gestorben. An Unterernährung.

Die Staatsanwaltschaft muss jetzt ermitteln, was geschehen ist. Dabei wird nicht herauskommen, dass das Jugendamt Sarah hat verhungern lassen, wie auch. Ein Sachbearbeiter, zum Casemanager durchorganisiert, rührt nicht den Brei an, schenkt nicht die Milch ein, er schließt nicht die Tür hinter sich, wenn ein Kind vor Hunger nicht in den Schlaf kommt.

Es gibt ein Grundvertrauen in die Verantwortung der Eltern, ihre Kinder überleben zu lassen, wenigstens das. Aber was, wenn dieses Vertrauen erschüttert ist, wenn, wie im Fall der dreijährigen Sarah, die Eltern schon vorher überfordert waren, der Mutter bereits Kinder weggenommen wurden, gar Anzeichen von Verwahrlosung zu erkennen waren? Darf man solchen Eltern trauen, dass sie die Kurve noch kriegen? Darf der Hilfeplan des Jugendamts einfach enden?

Bisher - besser: immer noch - ist es Ermessenssache der über 600 deutschen Jugendämter, wie viel Hilfe sie leisten, wie viel Kontrolle sie ausüben.

Familienministerin Ursula von der Leyen wünscht sich, dass Grundregeln im Umgang mit Problemfamilien bundesweit eingehalten werden: Mehraugenprinzip, keine einsamen Entscheidungen; immer das Kind anschauen, nicht nur der Akte vertrauen; Hausbesuche, wo sie geboten sind.

Es ist notwendig, Jugendämtern solche Regeln verbindlich vorzuschreiben. Sie gäben ihnen mehr Sicherheit bei den schweren Eingriffen, die sie vornehmen können. Die Zahl der Inobhutnahmen, jener Fälle, in denen Kinder aus den Familien genommen werden, ist von 2005 bis 2008 um 26 Prozent auf über 32.000 gestiegen.

In dieser Zeit machten die Todesfälle von Kevin aus Bremen, Lea-Sophie aus Schwerin oder Jessica aus Hamburg Schlagzeilen. Regelmäßig steigt nach solchen Meldungen die Aufmerksamkeit für Misshandlung und Vernachlässigung. Und immer lässt sie wieder nach.

Ein Kinderschutzgesetz könnte die Ämter zu gleichbleibender Aufmerksamkeit verpflichten. Ein solches Gesetz scheiterte vor der Sommerpause an der SPD, die es für "Symbolik" hielt. Auch wenn Kinderschützer sich mehr gewünscht hätten: Dieses Symbol-Gesetz wäre ein Einstieg gewesen, weil Jugendämter bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zu Hausbesuchen verpflichtet worden wären, weil Kinderärzte bei Verdachtsfällen Meldung machen müssen, weil Akten der Jugendämter mit dem Umzug problematischer Eltern von einem Bundesland ins andere hätten mitreisen dürfen. Das alles stand im Gesetz.

Schicksale wie das von Sarah sind in diesem Land die beschämende Ausnahme. Im Prinzip werden hier Kinder in Sicherheit groß. Mit einem Kinderschutzgesetz könnten es noch mehr sein.

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(SZ vom 13.08.2009/bica)