Bisher ist es Ermessenssache, wie viel Hilfe die Jugendämter leisten. Doch obwohl sie Problemfamilien kennen, sterben Kinder. Ein Gesetz muss sie deshalb schützen.
Im Prinzip ist alles gut geregelt in diesem Land. Der Staat schützt und fördert mit seinen Gesetzen die Familie, die Familie schützt und fördert dafür ihre Kinder, die wiederum irgendwann den Staat von morgen ausmachen werden.
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Thalmässing in Mittelfranken - ein dreijähriges Mädchen ist verhungert. (© Foto: dpa)
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Die meisten - fast alle - Eltern sind zum Glück sehr gut darin, ihre Kinder zu schützen, zu hegen und zu pflegen. Untersuchungen haben gezeigt: Sogar in der tiefsten Krise, wenn der Job in Gefahr ist und Armut droht - an ihren Kindern sparen Eltern zuletzt. Und weil das so ist, haben die allermeisten Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder nichts, aber auch gar nichts mit dem Jugendamt zu tun.
Sarahs Familie aus dem mittelfränkischen Thalmässing war nicht so, wie sich der Staat das wünscht. Nach allem, was man bisher weiß, sind die Eltern im Schützen und Behüten nicht so gut gewesen, dass sie ohne Hilfe ausgekommen wären. Sie waren ein Fall fürs Jugendamt. Das kann zwar nicht für Liebe und Geborgenheit sorgen, sollte aber zumindest die Sicherheit der Kinder gewährleisten.
Jahrelang kontrollierte und beriet das Jugendamt, soweit das bisher bekannt ist, die Problemfamilie, die außer Sarah noch weitere Kinder hat. Irgendwann hörte die Hilfe auf, und Sarah ist gestorben. An Unterernährung.
Die Staatsanwaltschaft muss jetzt ermitteln, was geschehen ist. Dabei wird nicht herauskommen, dass das Jugendamt Sarah hat verhungern lassen, wie auch. Ein Sachbearbeiter, zum Casemanager durchorganisiert, rührt nicht den Brei an, schenkt nicht die Milch ein, er schließt nicht die Tür hinter sich, wenn ein Kind vor Hunger nicht in den Schlaf kommt.
Es gibt ein Grundvertrauen in die Verantwortung der Eltern, ihre Kinder überleben zu lassen, wenigstens das. Aber was, wenn dieses Vertrauen erschüttert ist, wenn, wie im Fall der dreijährigen Sarah, die Eltern schon vorher überfordert waren, der Mutter bereits Kinder weggenommen wurden, gar Anzeichen von Verwahrlosung zu erkennen waren? Darf man solchen Eltern trauen, dass sie die Kurve noch kriegen? Darf der Hilfeplan des Jugendamts einfach enden?
Bisher - besser: immer noch - ist es Ermessenssache der über 600 deutschen Jugendämter, wie viel Hilfe sie leisten, wie viel Kontrolle sie ausüben.
Familienministerin Ursula von der Leyen wünscht sich, dass Grundregeln im Umgang mit Problemfamilien bundesweit eingehalten werden: Mehraugenprinzip, keine einsamen Entscheidungen; immer das Kind anschauen, nicht nur der Akte vertrauen; Hausbesuche, wo sie geboten sind.
Es ist notwendig, Jugendämtern solche Regeln verbindlich vorzuschreiben. Sie gäben ihnen mehr Sicherheit bei den schweren Eingriffen, die sie vornehmen können. Die Zahl der Inobhutnahmen, jener Fälle, in denen Kinder aus den Familien genommen werden, ist von 2005 bis 2008 um 26 Prozent auf über 32.000 gestiegen.
In dieser Zeit machten die Todesfälle von Kevin aus Bremen, Lea-Sophie aus Schwerin oder Jessica aus Hamburg Schlagzeilen. Regelmäßig steigt nach solchen Meldungen die Aufmerksamkeit für Misshandlung und Vernachlässigung. Und immer lässt sie wieder nach.
Ein Kinderschutzgesetz könnte die Ämter zu gleichbleibender Aufmerksamkeit verpflichten. Ein solches Gesetz scheiterte vor der Sommerpause an der SPD, die es für "Symbolik" hielt. Auch wenn Kinderschützer sich mehr gewünscht hätten: Dieses Symbol-Gesetz wäre ein Einstieg gewesen, weil Jugendämter bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zu Hausbesuchen verpflichtet worden wären, weil Kinderärzte bei Verdachtsfällen Meldung machen müssen, weil Akten der Jugendämter mit dem Umzug problematischer Eltern von einem Bundesland ins andere hätten mitreisen dürfen. Das alles stand im Gesetz.
Schicksale wie das von Sarah sind in diesem Land die beschämende Ausnahme. Im Prinzip werden hier Kinder in Sicherheit groß. Mit einem Kinderschutzgesetz könnten es noch mehr sein.
(SZ vom 13.08.2009/bica)
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Welche Gesellschaft wollen wir, wenn das Jugendamt unbefristet eine Familie kontrolliern soll? Das führt dazu, dass die Verantwortung auf den Staat abgeschoben wird. Offenbar hat das Jugendamt die Familie betreut und festgestellt, dass weiterer Bedarf nicht absehbar war. Auf allen Gebieten warnen wir davor, die Menschen nicht zu entmündigen, aber hier soll die Entmündigung zementiert werden. Die Freiheit in unserer Gesellschaft beruht darauf, dass sich der Staat nur so wenig wie möglich in den privaten Lebensbereich einmischt und nur dann eingreift, wenn tatsächlich Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Rechte eines Menschen beeinträchtigt werden.
Mich wundert immer wieder, dass die überlebenden Geschwister bei den Großeltern unterkommen. Wenn innerhalb einer Familie so gravierende Missstände unter der Decke gehalten werden können - wen wundert's, dass dies gegenüber dem Jugendamt umso mehr der Fall ist? Damit möchte ich die Großeltern nicht verurteilen, es ist menschlich, Probleme nicht wahrhaben zu wollen.
Wenn wir den Menschen die Freiheit lassen wollen, so viele Kinder zu bekommen wie sie möchten, können wir in der Konsequenz nicht mündige Bürger ihr ganzes Leben lang kontrollieren. Genausowenig wie wir jeden Jugendlichen , der einmal straffällig wurde, für den Rest seines Lebens "prophylaktisch" ins Gefängnis sperren, weil er zum Wiederholungstäter werden könnte, können wir Kinder "vorsorglich" aus der Familie nehmen oder die Familie lebenslang "betreuen"(kontrollieren). Der Einzelfall zählt und Fehleinschätzungen sind menschlich.
Deutschland 2008: 675.000 Geburten, 32.000 in Obhut des Jugendamtes genommene Kinder, also so ungefähr 5%, ein Kind pro nicht sonderlich großer Schulklasse.
Die BRD, ein Failed State?
wäre eindeutig zu wenig. haben wir nicht alle schuld, das es in dieser gesellschaft zu solchen, eigentlich unfassbaren, tragischen ergeignissen kommen kann?
hinschauen statt wegschauen ist in vielen fällen angebracht, nachdenken statt routine und sich auch einmal über die regeln hinwegsetzen, sei dem jugenamtmitarbeitern gesagt!
schuld? wer ist schuld, hilft das dem kind noch?? ändern der einstellung in den behörden, politiker in die pflicht nehmen wenn sie wieder mal ihre sonntagsreden schwingen und vergessen das kinder geld kosten, auch in der betreung!!!
es ist einfach nur traurig........
Das Problem ist sicherlich nicht die Gesetzeslage, § 46 SGB VIII ermöglicht schon jetzt jederzeitige Hausbesuche.
Das Problem ist wohl eher, daß die Jugendämter nicht ausreichend besetzt sind und sie eben auch falsch entscheiden. Ein "Kinderschutzgesetz" wird bei falscher Anwendung auch nicht helfen.
panama.
"Die Staatsanwaltschaft muss jetzt ermitteln, was geschehen ist. Dabei wird nicht herauskommen, dass das Jugendamt Sarah hat verhungern lassen, wie auch. Ein Sachbearbeiter, zum Casemanager durchorganisiert, rührt nicht den Brei an, schenkt nicht die Milch ein, er schließt nicht die Tür hinter sich, wenn ein Kind vor Hunger nicht in den Schlaf kommt."
aber er/sie sollte, nein muß in so einem berufsumfeld empathie mitbringen. wo ist das?
bei einem solch sicheren arbeitsplatz sollte dies grundvoraussetzung sein, leider schauts bei diesen leuten of ähnlich in den eigenen familien aus, oder es wird totgeschwiegen,
dienst nach vorschrift, geht auf die ämter und schaut sie euch an, vertrottelte versager auf
der suche nach einem ruhigen sicheren arbeitsplatz. das kind wird mit zwei!!!! jahren noch mit der flasche ernährt und keinem kommen gedanken. raus ihr versager und macht endlich ordentliche arbeit. und hört auf euch ständig rauszureden ihr wohlgesonnenen.
Paging