Nach Bewährungsstrafe:Prügelnder Polizeichef akzeptiert Urteil nicht

Prozess gegen Rosenheimer Ex-Polizeichef

Vom Dienst suspendiert: Rudolf M. stand im November schon einmal vor Gericht.

(Foto: dpa)

Er schlug den Kopf eines gefesselten Schülers gegen die Wand - und wurde zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Doch der suspendierte Rosenheimer Polizeichef will diese Strafe nicht akzeptieren. Er hat nun Revision eingelegt.

Der wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt verurteilte frühere Rosenheimer Polizeichef akzeptiert die Bewährungsstrafe nicht. Sein Anwalt legte nach Mitteilung vom Dienstag Revision gegen das Urteil des Traunsteiner Landgerichts ein. Damit landet der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Eine Traunsteiner Strafkammer hatte den 51-Jährigen vor einer Woche zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Sein Verteidiger Andreas von Máriássy - er plädierte auf acht Monate zur Bewährung - hatte nach dem Urteilsspruch gesagt: "Ich denke, wir könnten damit leben." Denn bei Rechtskraft des Urteils wäre der Polizist - wenn auch knapp - an der Amtsenthebung vorbeigeschrammt. Erst bei einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr wird ein Beamter automatisch seines Amtes enthoben. Die Anklage hatte im Prozess eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten gefordert.

Doch offensichtlich erscheint dem Polizisten auch das deutlich darunterliegende Strafmaß als zu hoch. Sein Mandant wolle "das Urteil einer Überprüfung unterziehen", teilte Máriássy mit. Während der 51-Jährige also die nächste Instanz anruft, akzeptiert die Staatsanwaltschaft das aus ihrer Sicht milde Urteil.""Wir werden unabhängig vom Verhalten der Verteidigung keine Revision beantragen", sagte der Sprecher der Traunsteiner Staatsanwaltschaft, Andreas Miller.

Die Richter urteilten, dass der leitende Polizeibeamte im Herbst 2011 den Kopf eines gefesselten Jugendlichen auf der Wache des Rosenheimer Volksfestes mindestens zweimal gegen die Wand schlug, das Opfer trat und ohrfeigte. Der zur Tatzeit 15 Jahre alte Schüler hatte eine stark blutende Platzwunde an der Lippe davongetragen, die genäht werden musste. Ein Schneidezahn brach, andere Zähne wurden geschädigt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: