Klage in Karlsruhe:Verfassungsbeschwerde gegen Rauchverbot

Das Rauchverbot ist beschlossene Sache. Doch drei Münchner sehen ihr Grundrecht beschnitten und legen Verfassungsbeschwerde ein.

A. Becker

Das absolute Rauchverbot in der Gastronomie ist zwar via Volksentscheid beschlossene Sache - dennoch werden sich nun wieder einmal die Richter damit beschäftigen müssen: Asamschlössl-Wirtin Birgit Netzle-Piechotka, Ludwig Wolf vom Bistro Nr. 2 und die Raucherin Beate Nerz haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

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(Foto: ddp)

Ihrer Auffassung nach verstößt das neue Gesetz, das am 1. August in Kraft treten soll, gegen das Grundgesetz.

Im Kern geht es in der Beschwerde der drei Münchner um das Freiheitsgrundrecht - ihre Argumente, warum sie das neue Gesetz anfechten, sind hingegen unterschiedlich. Während sich Beate Nerz vor allem auf ihre Handlungsfreiheit beruft, geht es den beiden Wirten um ihre Existenz, die sie durch die neuen Regelungen bedroht sehen.

Ludwig Wolf betreibt das "reine Pilslokal" Bistro Nr. 2 in Laim. Er stützt sich auf den Gleichheitsgrundsatz: Wenn Nichtraucher das Recht haben, nicht durch Raucher belästigt zu werden, müsse der Gesetzgeber auch den Rauchern das Recht einräumen, nicht durch Nichtraucher belästigt werden. Einem Wirt dürfe der Gesetzgeber, falls er "reine Nichtrauchergaststätten zulasse, auch den Betrieb einer "reinen Rauchergaststätten" nicht verwehren.#

Im Bistro Nr. 2, so ist der Begründung zu entnehmen, würden nur rauchende Mitarbeiter und Gäste verkehren.

Netzle-Piechotka hingegen will vor allem die Frage geklärt haben, ob sich das Rauchverbot auch auf geschlossene Gesellschaften beziehen darf, mit denen sie einen erheblichen Teil ihres Umsatzes erwirtschaftet. Sie sagt: "Wenn ich einen meiner Räume vermiete, geht das Hausrecht an den Mieter über, das ist dann kein öffentlich zugänglicher Raum mehr, sondern wie ein Privatraum zu betrachten- und dort muss doch jeder selbst entscheiden können, was er macht."

Die Verfassungsrichter hatten sich bereits mehrfach mit dem Rauchverbot beschäftigt - und den Beschwerden teilweise auch Recht gegeben. Erst vor wenigen Wochen hatte der saarländische Verfassungsgerichtshof das totale Rauchverbot, das dort von 1. Juli an gelten sollte, vorläufig gestoppt.

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