Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Mörder der Passauer Studentin Caroline B. bestätigt. Der 30-Jährige muss nun eine lebenslange Haftstrafe verbüßen.
Eineinhalb Jahre nach dem Raubmord an der Studentin Caroline B. aus Passau ist einer der beiden Täter mit einem Revisionsantrag beim Bundesgerichtshof gescheitert. Die lebenslange Haftstrafe für den 30-Jährigen wegen Mordes sei damit rechtskräftig, teilte das Passauer Landgericht am Dienstag mit.
Der 30-jährige Angeklagte bestritt eine Tatbeteiligung vergeblich: Die lebenslange Haftstrafe wegen Mordes ist rechtskräftig (© Foto: dpa)
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Der Mann hatte die aus Niedersachsen stammende 21-Jährige im Februar 2007 zusammen mit einem Freund umgebracht. Der 20-Jährige war zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, er hat das Urteil akzeptiert. Die beiden Männer waren damals durch halb Europa geflüchtet, in Spanien wurden sie gefasst.
Die vermögende Studentin hatte den 20-Jährigen an Silvester 2006 in einer Diskothek in Hannover kennengelernt und ihn dann zu sich nach Niederbayern eingeladen. Der junge Mann quartierte sich daraufhin gemeinsam mit seinem Freund in der Passauer Wohnung ein.
Beide lebten rund zehn Tage auf Kosten der 21-Jährigen, dann brachte der Jüngere die Frau mit mehr als zwei Dutzend Messerstichen im Badezimmer um. Anschließend packten die Männer die Wertgegenstände der Studentin ein und flüchteten.
Der 30-Jährige bestritt in dem Prozess vor dem Passauer Landgericht jede Beteiligung an der Bluttat. Seine Verteidiger hatten daher auch einen Freispruch vom Mordvorwurf verlangt. Die Jugendkammer, die wegen des Alters des Jüngeren zuständig war, glaubte dem 30-Jährigen aber nicht. Nach Überzeugung der Passauer Richter hatte das Duo die Tat gemeinsam geplant. Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe schloss sich dieser Ansicht an. Wie Caroline stammen die beiden Männer ebenfalls aus Niedersachsen. Dort sitzt der 20-Jährige auch seine Jugendhaft ab.
(dpa/woja/mati)
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