Missbrauch in der katholischen Kirche:"Eine Chance geben"

Generalvikar Gruber setzte den pädophilen Pfarrer H. immer wieder ein. Der damalige Bischof Ratzinger soll davon nichts gewusst haben.

M. Maier-Albang

Er war ein paar Tage in Südtirol um sich dem Rummel zu entziehen. Und so saß Gerhard Gruber in Italien, während aus Italien, aus Frankreich und aus den USA Journalisten nach München reisten, um von ihm zu hören, wie das denn nun war mit dem pädophilen Pfarrer H., den Gruber, als er noch Generalvikar des Münchner Erzbistums war, vom Bistum Essen übernommen hatte.

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Joseph Ratzinger als Bischof des Bistums München

(Foto: Foto: dpa (Archivbild von 1977))

Eine Therapie nur sollte H. bekommen, doch dann schickte man ihn in eine Pfarrei und später in noch eine und in noch eine. H. fand dort erneut Opfer. Zum Zeitpunkt des ersten Einsatzes, 1980, war Joseph Ratzinger Erzbischof in München.

Was also wusste Ratzinger vom Einsatz des pädophilen Priesters in der Seelsorge? Nichts, beteuert Gruber. Bereits Mitte März, als der Fall H. publik wurde, hatte Gruber die Verantwortung übernommen. Und er bekräftigt diese Aussage im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung.

Am Montag hatte der Spiegel berichtet, Gruber sei womöglich von der jetzigen Leitung des Erzbistums gedrängt worden, den Papst in Schutz zu nehmen. Dies treffe nicht zu, sagt Gruber. Allein er und der damalige Personalreferent Friedrich Fahr hätten seinerzeit beschlossen, H. in einer Pfarrei einzusetzen. Fahr starb 2007. "Mir ist klar, dass ein toter Zeuge nicht überzeugt", sagt Gruber. Also bleibt nur sein Wort, da man den Papst nicht befragen kann.

Warum aber schickten Personalreferent und Generalvikar H. in eine Pfarrei? "Wir konnten ihn doch nicht den ganzen Tag Däumchen drehen lassen", sagt Gruber. Er selbst habe die Pfarrei ausgewählt: St. Johannes Evangelist in München, weil er deren Pfarrer, Josef Hamberger, gut gekannt habe. Hamberger, der ebenfalls nicht mehr lebt, habe auf H. "achtgeben sollen", so Gruber.

Er habe H. ja auch "nur als Hilfspriester" angewiesen, das aber "in eigener Amtsvollmacht". Ein Begriff, der Gruber wichtig ist. Es hatte ihn geärgert, dass das Erzbistum im Zuge der Berichterstattung über H. verlauten ließ, er, Gruber, habe "eigenmächtig" gehandelt. Das klinge wie Amtsmissbrauch, sagt der 81-Jährige. Der kirchenrechtliche Begriff indes besagt: Als Generalvikar durfte er so handeln.

Seinen Unmut über den falschen Begriff teilte Gruber einem Freund aus gemeinsamen Studientagen am römischen Germanicum mit. Der schrieb eine Rundmail, die bald im Kreis der Altgermaniker kursierte. Das Ordinariat habe Druck auf Gruber ausgeübt, heißt es darin.

Der Freund aber, sagt Gruber, habe ihn gründlich missverstanden. In dem Telefonat habe er erklärt, dass "wir alle unter Zeitdruck standen", weil rasch eine Pressemitteilung zustande kommen musste am 12. März, nachdem die SZ zum Fall H. im Ordinariat angefragt hatte. Nachdem er von der Rundmail erfahren hatte, schrieb Gruber seinerseits am 8. April an die Studienkollegen, um "einige gravierende Falschmeldungen" zu korrigieren.

Heute würde er anders mit H. umgehen, sagt Gruber. Schon wegen der bischöflichen Leitlinien. Damals aber habe es keine verbindlichen Regeln gegeben, wie umzugehen sei mit pädophil veranlagten Priestern. So hätten sich die Diözesen eben "gegenseitig ausgeholfen", um den "Leuten eine Chance zu geben", wie Gruber es formuliert. Die Therapie, so glaubte man, werde es schon richten. "Wir waren damals alle der Meinung, dass man das beheben kann."

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