Für den Raub von 4,2 Millionen Euro ist Sven Kittelmann zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden - wohl auch, weil er zum Versteck geschwiegen hat.
Sein großes Geheimnis nimmt der Millionendieb Sven Kittelmann mit ins Gefängnis: Denn was aus den 3,6 Millionen Euro wurde, mit denen sich der Geldtransportfahrer bei einem spektakulären Coup im Januar vergangenen Jahres aus dem Staub gemacht hatte - dazu sagte der Hobby-Bodybuilder am Montag vor dem Landgericht München II kein Sterbenswörtchen.
Bild vergrößern
Sven Kittelmann muss für den Überfall auf einen Geldtransporter sieben Jahre ins Gefängnis. (© Foto: ddp)
Anzeige
Stattdessen gab sich der Millionendieb, der im April Schleierfahndern bei einer Kontrolle in einem Zug auf der Strecke von Nürnberg nach Dresden ins Netz gegangen war, während der gesamten Verhandlung vor der 2. Strafkammer bestens gelaunt und lächelte viel. Das Gericht verurteilte den 33-Jährigen wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert.
Am Abend des 20. Januar 2007 war Kittelmann mit einem Kollegen in einem Geldtransporter auf der A8 von Augsburg Richtung München unterwegs. Im Laderaum befanden sich knapp 4,2 Millionen Euro, es waren die Einnahmen verschiedener Einzelhandelsgeschäfte.
Auf einem stillgelegten Parkplatz zwischen Odelzhausen und Sulzemoos im Landkreis Fürstenfeldbruck hatte Kittelmann, der einen Dienstrevolver trug, seinen Beifahrer aus dem Wagen gelockt und brauste mit der Beute davon. 15 Monate war er auf Flucht.
Bei seiner Festnahme beteuerte der gelernte Maurer aus Thüringen, er habe den größten Teil des Geldes zunächst in einen Leihwagen verstaut, den er zuvor gemietet habe. Anschließend sei er damit auf einen anderen Parkplatz gefahren. Dort habe er sich mit einer Georgierin getroffen und die Beute in deren Pkw verfrachtet.
Sie will der Millionendieb fünf Wochen zuvor kennengelernt haben. Dann sei er mit dem Leihauto nach Frankreich geflüchtet, um sich mit ihr zu treffen. Doch die Frau sei nicht gekommen. Diese abenteuerliche Geschichte nahm ihm der Vorsitzende Richter Martin Rieder nicht ab: "Jedenfalls glauben wir nicht, dass diese Dame existiert."
Bei der Festnahme fanden sich lediglich 34.000 Euro in verschiedenen Währungen bei Kittelmann. Womöglich habe er daran gedacht, das Geld im Ausland anzulegen, meinte ein Sachbearbeiter der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck, die die Ermittlungen geleitet hatte, bei seiner Zeugenaussage.
Der Diebstahl der Millionen war für den 33-Jährigen kein Problem. Die Sicherheitsvorschriften sind "ziemlich lax gehandhabt worden", sagte der Fahnder der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck. Zwar sei in der Zentrale der Werttransportfirma in Kassel Alarm ausgelöst worden.
Doch den habe niemand bemerkt. Aufgrund von Sparmaßnahmen sei die Zentrale am Wochenende nicht besetzt. Kittelmann stahl das Geld an einem Samstag. Der ehemalige Kollege des 33-Jährigen räumte vor Gericht ein, dass er und der Millionendieb an jenem Tag auf der Fahrt in ihrem Geldtransporter italienischen Wein getrunken hätten.
Außerdem hatte Kittelmann einen Schlüssel, den er laut Sicherheitsvorschriften gar nicht hätte haben dürfen. Mit ihm stellte er die GPS-Überwachung des Geldtransporters durch die Firmenleitung ab.
"Sie sollten sich nicht zu früh freuen, mit diesem Geld werden Sie nicht glücklich, das kann ich Ihnen jetzt schon versichern", sagte der Richter zum Millionendieb. Nach der Haftentlassung würden sich ihm die Ermittler an die Fersen heften. Der Verurteilte lächelte gut gelaunt.
(SZ vom 26.8.2008/bica)
Rekord in Deutschland
Die neueste Antwort
Als der Oetker-Entführer Dieter Zlof nach 15 Jahren aus dem Gefängnis kam, waren die alten 1000-Mark-Scheine durch neue ersetzt worden und seine diversen Versuche, den nicht verrotteten Teil des Lösegelds zu nutzen, schlugen fehl. Oetker lässt Zlof regelmäßig pfänden.
Wenn der Reemtsma-Entführer Thomas Drach aus dem Gefängnis kommt, werden ihn seine DM-Scheine ebenfalls nichts mehr nützen.
Bis Sven Kittelmann raus kommt, kann sich noch Vieles tun. Vielleicht tragen die Euro-Scheine bis dahin auch kyrillische Schrift oder die Euro-Skeptiker behalten Recht und die DM wird wieder eingeführt. Auf jeden Fall sind bei 4% Verzinsung bis zu seiner Freilassung ca. 1,3 Millionen Euro Zinsen aufgelaufen.
Kittelmanns erster Versuch, mit der Beute zu verschwinden, scheiterte nach 15 Monaten. So lange er nicht sagt, wo das Geld liegt, wird er keine Bewährung bekommen.
Nun, der Millionendieb wird wohl annehmen, dass er vorab die Folgen genügend durchdacht und entsprechend vorgesorgt hat, Dies nimmt er billigend in Kauf, darum wird er auch verurteilt.. Darum wird er Lächeln, trotz der Strafe und anderer Folgen. Ob er damit richtig liegt muß sich erst erweisen.
Der Alkoholfahrer lächelt schon vorher, weil er schon vorher weiß, dass ihm genügend Promille den Status der Unzurechnungsfähigkeit bringen, falls er erwischt wird - auch das ist Planung und Vorsatz und unverantwortlich.
Mit 1,75 Promille Auto zu fahren würde ich nicht mit Unzurechnungsfähigkeit abtun. Als er begann zu trinken, wußte er wahrscheinlich schon, dass es mehr werden würde, als dem Führen eines Fahrzeuges gut tut, da hätte er also schon vorsorglich den Schlüssel abgeben können.
Und wenn nicht, dürfte spätestens bei 0,5 oder 0,8 klar gewesen sein , daß Fahren nicht mehr gefahrlos und verantwortungsvoll möglich ist.
Ein Erwachsener Mensch kann soweit voraus denken und planen, dass sollte Ihm auch zugestanden ,aber auch abverlangt werden.
Wenn diese Fähigkeit nicht eingesetzt wird, darf daher angenommen werden, dass mögliche Folgen vorab billigend in Kauf genommen wurden und somit kann eigentlich von Fahrlässigkeit keine Rede mehr sein.
Physiologisch betrachtet ist jemand, der nicht regelmäßig Alkohol trinkt, kaum in der Lage mit 1,75 Promille noch irgend etwas zu tun.
Wer selbst dann noch aufrecht steht und gar fähig ist ein Fahrzeug zu fahren, wenn auch schlecht, der ist das Trinken gewohnt und wußte auch vorab, dass er möglicherweise alkoholisiert Auto fahren würde.
Auch von dieser Seite kann also getrost willkürliche Billigung möglicher Folgen angenommen werden, und das ist dann Vorsatz.
Andernfalls jemandem die Fähigkeit zu solchem Vorausdenken abzusprechen, die wir täglich von unseren Kindern verlangen, bedeuted genau genommen, Ihm die Unzurechnungsfähigkeit schon vor Beginn des Alkoholgenusses zuzusprechen.
Dann hätte der Jenige niemals ein Fahrzeug führen dürfen.
Nun, der Millionendieb wird wohl annehmen, dass er vorab die Folgen genügend durchdacht und entsprechend vorgesorgt hat, Dies nimmt er billigend in Kauf. Darum wird er Lächeln, trotz der Strafe und anderer Folgen. Ob auch Er damit richtig liegt muß sich erst erweisen.
Es wäre doch eine schöne Sache dem jungen sympatischen Herren eine Postadresse
für unsere Heiratsanträge einzurichten. ***
Herr Schlösske, da schauen Sie sih aber bitte auch die "materiellen Vergehen" unserer "Top"-Manager an, wie sie bestraft werden, und wie gelassen sie es mitnehmen
;)
Sieben Jahre auf die Millionen warten wäre mir zu lange, wobei man wie gesagt nicht weiß ob das Geld dann noch einen Wert hat.
Und selbst wenn, wird er nach der Entlassung auf Schritt und Tritt bewacht werden.
Er kommt praktisch nicht mehr ran an sein Geld. Wenn er daran glaubt, ist er dumm.
Eine Erkenntnis ist wohl war: In diesem Staat werden Vergehen gegen Materielles weitaus schlimmer bestraft als z. B. ein Totschlag.
Das sagt über unser System sehr viel.
Paging