Messerstecher auf der Flucht:Mit Fenstersprung der Polizei entwischt

Er wurde beim Schwarzfahren in Lübeck ertappt. Doch noch während die Polizisten seine Fingerabdrücke kontrollierten, war der Mann schon wieder weg. Zum zweiten Mal. Dabei wird er in Weilheim wegen versuchten Totschlags gesucht.

Von Heiner Effern

Ein im oberbayerischen Weilheim wegen versuchten Totschlags gesuchter Mann ist der Bundespolizei in Lübeck ins Netz gegangen. Er war ohne Ticket mit der Bahn unterwegs. Doch bevor die Beamten durch eine Kontrolle der Fingerabdrücke ermitteln konnten, dass ein Haftbefehl gegen den 22 Jahre alten Senegalesen besteht, war der Mann schon wieder flüchtig. Er hatte in der Polizeistation ein Fenster geöffnet, war hinausgesprungen und weggelaufen, wie die Bundespolizei mitteilte. Der Mann wird beschuldigt, in einer Asylbewerberunterkunft in Weilheim einen 26 Jahre alten Flüchtling aus Mali mit einem Messer attackiert zu haben.

Beamte der Bundespolizei waren am Montagvormittag informiert worden, dass sich im ICE Hamburg-Kopenhagen zwei Männer ohne Fahrschein aufhielten. Im Lübecker Hauptbahnhof nahm eine Streife die beiden Männer in Empfang und brachte sie ins Bundespolizeirevier, da die Männer erklärten, keinerlei Ausweispapiere bei sich zu haben. Sie sagten laut Polizei, dass sie aus Syrien beziehungsweise dem Senegal stammten und Asyl beantragen wollten. Per Fingerabdruckscan sollte geprüft werden, ob die Männer polizeilich in Deutschland bereits erfasst sind. Der Senegalese und sein Begleiter hielten sich dazu im Wartebereich der Polizeistation auf.

Bei einem Streit in der Asylunterkunft hatte er zum Messer gegriffen

Plötzlich habe der 22-Jährige ein Fenster aufgerissen, sei hinausgesprungen und weggelaufen, erklärte die Bundespolizei. Kurz darauf wussten die Beamten, warum der Schwarzfahrer ausgerissen war. Die Abdrücke seiner Finger stimmten mit denen eines Mannes überein, der am 12. Oktober in Weilheim einen anderen Flüchtling mit einem Messer verletzt hatte. Die beiden Männer waren damals laut Mitteilung der Polizeiinspektion Weilheim in ihrer Unterkunft in Streit geraten. Der Senegalese habe während der Auseinandersetzung zu einem Küchenmesser gegriffen und seinen Kontrahenten in den Oberarm gestochen.

Polizisten nahmen den Verdächtigen über Nacht mit, ließen ihn jedoch am Morgen frei, weil zu diesem Zeitpunkt eine gefährliche Körperverletzung als Tatbestand angenommen wurde. Für dieses Vergehen ist Untersuchungshaft nicht üblich. Weitere Ermittlungen ergaben aber, dass der Messerstecher den Tod seines Widersachers zumindest in Kauf genommen haben könnte. Als man ihn deswegen verhaften wollte, war er bereits auf der Flucht.

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