Der Landtag will die Aufweichung des Rauchverbots beschließen. Gegner der Lockerung stehen in der CSU auf verlorenem Posten - und unter massivem Druck der Fraktionsspitze.
Wer in der CSU-Fraktion momentan als Verfechter des strengen Rauchverbots auftritt, der hat es schwer. Am Dienstag haben Ministerpräsident Horst Seehofer und die Fraktionsspitze noch einmal versucht, die 92 Abgeordneten auf ein möglichst einstimmiges Ergebnis einzuschwören, und appellierten an die Geschlossenheit. Denn an diesem Mittwoch soll im Landtag das Gesundheitsschutzgesetz verabschiedet werden, das eine deutliche Aufweichung des Rauchverbots vorsieht. Von August an darf in abgetrennten Nebenzimmern und in Gaststätten, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, wieder gequalmt werden.
Bild vergrößern
Raucher auf dem Oktoberfest: Der Landtag will das Qualmen auch in abgetrennten Nebenzimmern und in Gaststätten, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, erlauben. (© Archivfoto: dpa)
Anzeige
Der Gesetzentwurf resultiert aus dem Koalitionsvertrag zwischen CSU und FDP. Die Liberalen waren mit der Lockerung des Rauchverbots in den Wahlkampf gezogen, und viele in der CSU glaubten ebenfalls, dass sie die strenge Regelung viele Stimmen bei Wirten und Rauchern gekostet habe. Aber nicht alle waren dieser Meinung. Die Kritiker sehen das Hin und Her als das größere Problem. Mehrmals schon ist das Gesetz geändert worden, zuletzt nach der für die CSU verlorenen Kommunalwahl, als die damals noch allein regierende Partei das Rauchen in Festzelten wieder erlaubte.
"Inhaltlich und strategisch falsch"
Heute wollen mindestens fünf CSU-Abgeordnete nicht für die Lockerung stimmen. Besonders der Nürnberger Hermann Imhof protestiert. "Ich halte die Lockerung inhaltlich und strategisch für falsch", sagt Imhof, der sich von Anfang an für ein strenges Rauchverbot ausgesprochen hatte. In der Fraktion wurde er für seine Haltung massiv angegangen, will aber trotzdem gegen die Lockerung stimmen. "Das hat auch was mit Glaubwürdigkeit zu tun", sagt Imhof. Er glaubt, dass seine Partei die Befindlichkeit der Menschen falsch einschätze.
Der Münchner Arzt Thomas Zimmermann ist ebenfalls gegen die Lockerung. Unter seinem Vorsitz verabschiedete der Landesgesundheitsrat, der die Staatsregierung in Gesundheitsfragen berät, in der vergangenen Woche eine Resolution gegen die Aufweichung. Außerdem wollen sich offenbar die Schwaben Max Strehle und Eberhard Rotter sowie Peter Winter aus Unterfranken der Fraktionsdisziplin nicht beugen.
Die meisten verweisen auf den Koalitionsvertrag
Andere betonen, sie stimmten dem Gesetzentwurf nur deshalb zu, weil sie auch dem Koalitionsvertrag zugestimmt hätten und deswegen in der Pflicht stünden. So hält es auch CSU-Fraktionschef Georg Schmid, der einst als Erfinder des strengen Rauchverbots gefeiert wurde und jetzt schmallippig auf den Koalitionsvertrag verweist.
Auch wenn der FDP-Abgeordnete Otto Bertermann ebenfalls gegen den Gesetzentwurf ist, muss die Staatsregierung nicht um die Mehrheit fürchten. Denn zumindest ein Teil der Freien Wähler wird wohl zustimmen. Immerhin wetterten sie im Wahlkampf ebenfalls gegen das Rauchverbot.
(SZ vom 15.07.2009/jab)
Unnütze Hygienemaßnahmen
Die neueste Antwort
Ein Kind sitzt mit seinen Eltern im Café. Über jeder Person befindet sich eine Art Sprechblase in der alle möglichen Informationen über die Person angezeigt werden. Neben Geburtsort und Alter, Sozialversicherungsnummer und Identifikationsnummer läuft eine Uhr.
Allerdings rückwärts.
Die Uhr zählt die voraussichtliche, persönliche Restlebenszeit herunter ganz korrekt nach statistischen Annahmen. Tick, tack imitiert der digitale Zeiger das vertraute Geräusch. Das Ticken aller Uhren der anwesenden Gäste ergibt ein Hintergrundgeräusch, an das man sich schnell gewöhnt hatte.
Der Tischnachbar der Familie zündet sich eine Zigarette an, haucht den blauen Dunst in Ringen aus und der Glimmstängel schmort zufrieden vor sich hin.
Ist ja alles nur Luft irgendwie.
Die Zeiger der Uhren über den Köpfen aller in Reichweite befindlichen Gäste beginnen fortan wild herumzuwirbeln vergessen fast, dass Sie nicht als Ventilatoren, sondern als Stundenanzeiger gedacht waren und nehmen Ihren Besitzern unwiederbringbar Stunden und Minuten. Keiner findet das anstößig, denn was kann der gute Raucher schon dafür, dass die entweichenden Gase sich in alle Windrichtungen verteilen, wer würde ihn dafür zur Räson ziehen.
Anders läge die Sache doch, wenn der betreffende Teer-Genießer, selbigen Straßenbelag nähme und dem Kind und seiner Familie in Mund und Nase stopfte, gewaltsam, ohne, dass sich irgendwer wehren könnte. Man wäre empört und würde sich in allgemein zurückhaltender Manier sicher nicht erheben und dazwischen gehen, aber doch zumindest ungläubig den Kopf schütteln, reichlich verstimmt den Rest seines Kaffees hinabstürzen und den Ort schnellstens verlassen.
Mit der sicheren Erkenntnis: Man selbst könnte der Nächste sein. Es sei denn man verzichtet auf die Freiheit am öffentlichen Leben teilzunehmen.
Selbstmord starfbar?? Nach welchen Vorschriften des StGB.? § 211 StGB, was haben wir denn dann als Mordmotiv, vielleicht besondere Heimtücke.
Selbstmord, sowie der Versuch sind in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrecht straffrei. Aber wer halt immer nur staatliche Verbote will, der kann sich sowas vielleicht nur schwer vorstellen.
Genausowenig sind Hotels, Gaststätten und Bars ein öffentlicher Raum. Dann müßte nämlich dort die Polizei patroullieren, es gälte die StVO und zuständig für die Reinigung wäre die Stadt.
Ausserdem könnte dann der Wirt als Privatperson niemanden den Zutritt verweigern.
Bei den von Ihnen genannten Beispielen handelt es sich um privaten, gewerblich genutzten Raum.
Sie schreiben: "Genauso ist es auch mit den anderen Beispielen, es ist auch nicht Aufgabe des Staates, Lebensmittelgesetze zu erlassen, die mir verbieten würden, 10 Tüten Chips in mich hineinzustopfen, wenn mir danach ist."
Und das ist genau der Punkt: So lange Sie zu Hause bei sich sind und/oder sich und ausschliesslich sich selbst schädigen, können Sie das sehr gerne tun (wobei es auch hier Grenzen gibt: wenn auch nur sehr selten wirklich bestraft, so ist Selbstmord durchaus strafbar). Aber sobald es in den "öffentlichen Raum" geht, müssen Sie rücksicht nehmen. Und für mich sind Hotels, Gaststätten und Bars durchaus Teil des "Öffentlichen Raums"
Die Frage ist, wie die 75 qm bemessen werden. Reine Gastfläche mit oder ohne Tresenbereich, oder werden auch die Gästetoiletten mitberechnet? Wenn man das nicht vorab näher definiert, wird es bald wieder zu Irrungen und Wirrungen kommen.
Ich möchte Ihr beispiel vom Autoaufbruch aufgreifen. Natürlich haben Sie recht, wird Ihr Auto aufgebrochen, dann kann die Tätersuche nicht Ihnen überlassen werden, nach dem Motto, selber schuld. Hier muß der Staat, bzw. die entsprechenden Organe eingreifen.
Aber trotzdem gibt es auch hier ein gewisse Eigenverantwortung. Es ist z.B. ratsam, sein Auto zu verschliessen oder keine Wertsachen sichtbar darin liegen lassen. Das liegt aber ganz in Ihrer verantwortung. Solche Dinge kann und darf Ihnen der Staat nicht abnehmen.
Nichtraucherschutz in öffentlichen Gebäuden, Behörden ect. ist selbstverständlich, in der Regel begibt man sich dorthin nicht freiwillig.
Hier ist der Staat gefragt.
Aber der Staat ist nicht verpflichtet, Ihnen ein Nichtraucherzimmer in einem Hotel zu garantieren. Wenn Sie sehr empfindlich gegen Rauch sind, dann müßen Sie sich selbst früh genung um ein entsprechendes Zimmer sorgen.
Wenn ein Hotel Raucherzimmer anbietet, und nur ein solches noch frei ist, dann ist es Ihre Entscheidung, ob Sie es nehmen oder nicht.
Zu verlangen, dass in allen Hotelzimmern das Rauchen verboten wird, dass ist in diesem Fall nicht Aufgabe des Staates.
Genauso ist es auch mit den anderen Beispielen, es ist auch nicht Aufgabe des Staates, Lebensmittelgesetze zu erlassen, die mir verbieten würden, 10 Tüten Chips in mich hineinzustopfen, wenn mir danach ist.
Paging