Fleischproduktion:Viele bayerische Schlachthöfe verstoßen gegen den Tierschutz

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An vielen Schlachthöfen in Bayern wird gegen die Tierschutzvorgaben verstoßen, das hat eine Untersuchung ergeben.

(Foto: Imago)
  • Bei einem Viertel der Schweine, die vor der Schlachtung elektrisch betäubt werden, verläuft die Betäubung der Tiere nicht effektiv.
  • Der Schlachthoftechnik-Experte Matthias Moje sieht in der Studie einen Beleg für das Versagen der amtlichen Lebensmittelkontrollen.

Von Eva Achinger, Katrin Langhans und Christian Sebald

Bayerische Schlachthöfe haben ein massives Problem mit dem Tierschutz: Bei einem Viertel der Schweine, die vor der Schlachtung elektrisch betäubt werden, verläuft die Betäubung der Tiere nicht effektiv. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die im Auftrag des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt und im Frühjahr 2016 veröffentlicht wurde.

Ein Jahr lang hat die Tierärztin Tanya Reymann 20 der 30 größten Schweine- und Rinder-Schlachthöfe Bayerns untersucht und dabei zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt.

Reymann hat sich den Schlachtweg der Schweine und Rinder von der Anlieferung bis zur Entblutung, also dem Tod der Tiere, angesehen. Besonders schwerwiegend waren die Mängel in den Betrieben, die Schweine vor der Schlachtung mit Strom betäuben: Von 996 beobachteten Schweinen waren 152 fraglich und 95 nicht ausreichend betäubt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diesen Tieren bei der Schlachtung erhebliche Schmerzen zugefügt wurden.

Matthias Moje, Experte für Schlachthoftechnik und Fleischhygiene am Max-Rubner-Institut in Kulmbach hat sich für die Süddeutsche Zeitung und den BR die Unterlagen angesehen. "Wenn zehn der 18 untersuchten Schweineschlachtbetriebe weniger als 75 Prozent der gesetzlichen Vorgaben einhalten, dann geht das einfach nicht", sagt er. "Bei der weit verbreiteten Elektrobetäubung wissen viele Mitarbeiter in den Schlachthöfen offenbar nicht, was sie tun."

Aus der Studie geht hervor, dass die Schlachthofmitarbeiter oft nicht in der Lage sind, die Geräte zur Betäubung richtig einzustellen. "Die Elektrobetäubung findet mangelhaft statt", sagt Moje.

Die Studie zeigt auch, dass die bisherigen Kontrollen nicht ausreichen, um Tierschutz sicherzustellen. Trotz amtlicher Tierärzte, die in jedem Betrieb täglich den Schlachtvorgang überwachen, fand Reymann heraus, dass in vier Unternehmen "offensichtliche Gewaltanwendung" stattfand. Die Schwänze der Rinder wurden beim Zutrieb verdreht, schmerzvolle Elektrotreiber trafen die Tiere - falsch angewendet - im Gesicht oder am Rücken, Falltore verletzten sie. In einem Betrieb trat das Personal sogar auf die Tiere ein.

Mehr als die Hälfte als "gravierende Tierschutzmängel" eingestuft

Von den 20 untersuchten Betrieben haben nur zwei das Tierschutz-Audit bestanden: Ein Rinder- und ein Schweineschlachtbetrieb. In allen anderen gab es zahlreiche Missstände, die von fehlendem Wasser oder Tränken im Wartebereich bis hin zur Tierquälerei reichen. Das Gesamtergebnis ist deshalb alarmierend: Von den 424 festgestellten Mängeln stuft Reymann mehr als die Hälfte als "gravierende Tierschutzmängel" ein.

Andreas Zapf, der Chef des LGL, nennt die Ergebnisse "erschütternd". Ein Sprecher des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums teilt auf Anfrage mit, man habe aufgrund der "festgestellten Mängel" das Personal geschult, Geräte neu einstellen lassen, bauliche Maßnahmen eingeleitet und die Betriebe nachkontrolliert. Im Juli habe man bayerische Schlachthofleiter über die Ergebnisse informiert.

Der Schlachthoftechnik-Experte Matthias Moje sieht in der Studie einen Beleg für das Versagen der amtlichen Lebensmittelkontrollen. "Solche massiven Missstände müssen eigentlich bemerkt werden", sagt Moje. Er plädiert deshalb auch für eine grundlegende Reform der Lebensmittelüberwachung.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof hatte im Februar der Staatsregierung in einem Gutachten empfohlen, die komplette Lebensmittelüberwachung den Bezirksregierungen zu übertragen. Nach massivem Widerstand der Landräte will die Staatsregierung diese Empfehlung aber nur zum Teil umsetzen: Die Kontrolle kleinerer Betriebe soll nach wie vor von örtlichen Behörden übernommen werden.

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