Turbulente Sitzung und ein Eklat: CSU und FDP lehnen eine Klage gegen die Verwaltungsräte der BayernLB ab.
Die Milliardenverluste der Bayerischen Landesbank und die Frage, wer dafür haften soll, treiben eine immer tiefere Kluft zwischen Opposition und die Regierungsparteien im Landtag. Am Mittwoch lehnte die Mehrheit aus CSU und FDP einen Antrag der Opposition ab, mit einer Klage gegen die ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder der BayernLB vorzugehen. Auf diese Weise sollte verhindert werden, dass eventuelle Schadensersatzansprüche zum Ende des Jahres verjähren.
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Die Milliardenverluste und mögliche rechtliche Konsequenzen für die damaligen Verwaltungsratsmitglieder beschäftigte den Landtag. (© dpa)
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Es gehe um "Volk vor Filz, Volk vor eigener Partei", sagte Harald Güller (SPD), der stellvertretende Vorsitzende des Landesbank-Untersuchungsausschusses. Für die Opposition steht seit einem Gutachten der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg fest, dass die Verwaltungsräte, darunter ehemalige CSU-Größen, ihren Aufsichtspflichten nicht ausreichend nachgekommen seien und deswegen haftbar gemacht werden könnten.
"Je wichtiger eine Entscheidung ist, umso mehr haben die Verwaltungsräte eine Holschuld, umso weniger können sie sich auf die Informationen des Vorstands verlassen", sagte der Grünen-Finanzexperte Eike Hallitzky. Es gehe bei dieser Entscheidung um "nicht weniger als um das Verhältnis der Regierungsparteien zum Freistaat als einem demokratischen Rechtsstaat".
Bernhard Pohl, der die Freien Wähler im Untersuchungsausschuss vertritt, löste mit einer Äußerung, die bereits zwei Tage zurückliegt, einen Eklat im Plenum aus. Er hatte erklärt, die CSU müsse sich entscheiden, wen sie schlachten wolle, "den Huber oder den Fahrenschon".
Für seine Wortwahl gab es heftige Kritik und eine Rüge der Landtagspräsidentin. Fahrenschon wies Pohls Einlassung in ungewohnt heftiger Weise zurück. Auf diese Art Schützenhilfe könne er verzichten, sagte Fahrenschon. "Sie führt dazu, dass ich daheim meiner achtjährigen und meiner vierjährigen Tochter erklären muss, warum ein Abgeordneter des bayerischen Landtags mich zur Schlachtbank führen will." Beifall von der Regierungsbank, dafür gab es Buhrufe von der Opposition - auf der Regierungsbank ist Applaus nicht erlaubt.
Alexander König (CSU) nannte Pohl Einlassung einen "historischen Tiefpunkt in der Geschichte des bayerischen Parlaments". Auch der CSU sei daran gelegen, den Schaden bei der Landesbank zu begrenzen, aber man wolle keine voreiligen Schlüsse ziehen. König zweifelte die Richtigkeit des Gutachtens von Flick Gocke Schaumburg an, mit ihrer Bewertung der sogenannten ABS-Geschäfte stünde die Kanzlei alleine da. Finanzminister Fahrenschon verwahrte sich gegen den Vorwurf, er gehe zu langsam vor. Die Gutachtenlage sei nicht eindeutig, sagte er, weshalb genau geprüft werde. "Ich lehne es ab, mich bei so einer Lage schon heute festzulegen."
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(SZ vom 28.10.2010/bica)
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Die neueste Antwort
Selbstverständlich kann -aus guten, weil nachvollziehbaren Gründen, verzichtet werden, Schadensersatz von den Verwaltungsbeiräten zu verlangen.
Nur, wer kann verzichten? Zuerst die geschädigte BayernLB, vertreten durch den amtierenden Vorstand, zum zweiten durch die Eigentümer, das sind der Freistaat und die Sparkassen, zum dritten jeder Volksvertreter und zu guter letzt jeder Bürger.
Ist denn eindeutig, daß Schadensersatz von Verwaltungsräten verlangt werden kann? Klar ist, eine allgemeine Empörung -so verständlich sie immer sein mag-reicht nicht aus.
Erstens ist es notwendig, einen vollständigen Einblick in die Informationen, die dem Verwaltungsrat der BayernLB als Faktenbasis für seine Entscheidungen bzw. Unterlassungen zur Verfügung standen. Nach allem was bekannt ist, gibt es zwei der Allgemeinheit nicht bekannte Gutachten mit unterschiedlicher Beurteilung. Dieses ist keine ausreichende Basis, um Schadensersatz fordern zu können.
Zweitens ist zu klären, ob die Voraussetzungen für eine persönliche Haftung gegeben sind. Es muß ein Schaden entstanden sein und es müssen sich die Verwaltungsräte pflichtwidrig verhalten haben und sie müssen schuldhaft gehandelt haben und das pflichtwidrige Verhalten muß den Schaden verursacht haben.
Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, dann ist das Ausmaß der Fahrlässigkeit für den Schadensersatz unerheblich.
Diese Sachfragen müssen zuerst vom Vorstand der BayernLB geklärt werden.
Wer etwas vom Bankgeschäft versteht, wird zum Schluß kommen, daß der Verwaltungsrat durch Zustimmung bzw. Unterlassungen für die riesigen Schäden mit verantwortlich ist und folglich Schaden zu ersetzen hat. Es sei denn, das Fordern von Schadensersatz wiederum würde die BayernLB schädigen, wofür es aber keine Hinweise gibt.
Fazit: Was das Parlament diskutiert und wie wer argumentiert, dient der speziellen parteitaktischen Empörungslust, nicht aber der Sache. Ich hoffe, es gibt im Parlament einige an der Sache orientierte Politiker, die sich erinnern, was ihr Amtseid persönlich von ihnen verlangt. Speziell einige Parlamentarier dürften -falls die Zitate stimmen, so befangen sein, daß sie gar nicht mehr stimmberechtigt sind.
Hat da wirklich jemand ernshaft etwas anderes erwartet? Die da oben wir da unten, so einfach ist das. Doch die Machtinhaber werden sich noch gewaltig wundern, davon gehe ich aus.
heißt dann wohl auch, jeder politisch Verantwortliche ist a priori auch frei von juristischer Verantwortlichkeit.
Soweit der Finanzminister auf Geltendmachung von berechtigten Schadenersatzansprüchen verzichtet, dürfte er sich mit Sicherheit auch nach bayerischem Recht strafbar machen und das, wegen der Ausnutzung seines Amtes sogar in einem schweren Fall.
Andererseits lehrt ja schon der Fall Zumwinkel, daß sich in diesem Rechtsstaat auch schon mal ein Richter findet, der eine Verjährung folgenlos zuläßt.
Das mit den Krähen scheint mir schon richtig.
Die Tochter des Herrn Fahrenschon wird sicherlich auf genau die richtige Schule gehen, glauben sie mir. Da reichen seine Beziehungen aus und bei der Schule stimmt der finanzielle Hintergrund.
Was ein Amtseid heißt, das dürfte Herr Fahrenschon und die anderen Herren sicherlich nicht so ganz wissen.
darf man sich jetzt fremdschämen?
Die poliitischen Spießgesellen lachen über den armen, dummen Steuerzahler.
Paging