Ein Untersuchungsausschuss des Landtags soll die BayernLB durchleuchten. Der Verdacht: Verschwendung von Steuergeldern.
Die Bayerische Landesbank (BayernLB) wird erneut von einem Untersuchungsausschuss des Landestags durchleuchtet. Die SPD-Fraktion beschloss am Mittwoch, die mutmaßliche Verschwendung von Steuergeld beim Kauf der österreichischen Finanzgruppe Hypo Alpe Adria durch die BayernLB im Jahr 2007 unter die Lupe zu nehmen.
Die Firmenzentrale der BayernLB in München. (© Foto:)
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Die Landesbank hatte die Hypo Alpe Adria mit ihren vielen Filialen und Kunden vor allem auf dem Balkan damals für knapp 1,7 Milliarden Euro übernommen. Die Münchner Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht nach, dass die BayernLB für die Balkan-Bank mehrere hundert Millionen Euro zu viel gezahlt hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den früheren Landesbank-Chef Werner Schmidt, der den Vorwurf zurückweist. Die Landesbank gehört dem Freistaat.
SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher sagte, die Bürger müssten erfahren, was damals schief gelaufen sei. "Möglicherweise war kriminelle Energie im Spiel." Offenbar habe der mit Vertretern der Staatsregierung und der Sparkassen besetzte Verwaltungsrat, der die BayernLB kontrolliert, erneut versagt.
Bereits im vergangenen Jahr hatte auf Antrag der Opposition ein Untersuchungsausschuss des Landtags jene Geschäfte der Landesbank geprüft, an denen das staatliche Geldinstitut beinahe pleite gegangen wäre. Die BayernLB musste vom Freistaat mit zehn Milliarden Euro gerettet werden.
Einen Teil dieser Mittel benötigt die Landesbank jetzt, um ihre neue Tochtergesellschaft Hypo Alpe Adria zu stützen, die inzwischen ebenfalls in eine Schieflage geraten ist. "Wir wollen Aufklärung über jeden einzelnen Cent haben", sagte Rinderspacher. Bislang bleibe Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) die geforderte Rechenschaft schuldig. Die SPD hat genügend Abgeordnete, um einen Untersuchungsausschuss durchsetzen. Auch die Grünen verlangen Aufklärung.
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(SZ vom 29.10.2009/woja)
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Die neueste Antwort
Besser als jeder Untersuchungsausschuss - Kritik wurde bereits geübt: es kommt regelmäßig nichts Greifbares heraus und die Parteien bewerten ja die jeweiligen Ergebnisse nach ihrer freien (Will?)Kür - gibt die Bayerische Verfassung den Landtagsabgeordneten die Möglichkeit, den Minister (Abgeordneten), der auch im Verwaltungsbeirat der BayernLB saß, anzuklagen.
Nachdem die CSU nicht mehr über eine 2/3 Mehrheit verfügt, wirkt diese Tatsache wie ein Segen. Denn es genügt 1/3 der Stimmen des Landtags, um die Erhebung einer Ministeranklage zu B E A N T R A G E N . In der anschließenden Abstimmung und der Redebeiträge würde der Bürger sehen, wie das Rechtsstaatsprinzip und die Gleichheit vor dem Gesetz in Bayern gehandhabt werden.
*Hinweise auf die Bayerische Verfassung:*
Artikel 59 BV Ministeranklage
Der Landtag ist berechtigt, den Ministerpräsidenten, jeden Staatsminister und Staatssekretär vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof anzuklagen, dass sie vorsätzlich die Verfassung oder ein Gesetz verletzt haben.
Artikel 61 BV
(1) Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über Anklagen gegen ein Mitglied der Staatsregierung oder des Landtags.
(2) Die Anklage gegen ein Mitglied der Staatsregierung ist darauf gerichtet, daß die Verfassung oder ein Gesetz von ihm vorsätzlich verletzt worden ist.
(3) Die Anklage gegen ein Mitglied des Landtags ist darauf gerichtet, daß es in gewinnsüchtiger Absicht seinen Einfluß oder sein Wissen als Mitglied des Vertretungskörpers in einer das Ansehen der Volksvertretung gröblich gefährdenden Weise mißbraucht hat oder daß es vorsätzlich Mitteilungen, deren Geheimhaltung in einer Sitzung des Landtags oder einer seiner Ausschüsse beschlossen worden ist, in der Voraussicht, daß sie öffentlich bekannt werden, einem anderen zur Kenntnis gebracht hat.
*(4)* Die Erhebung der Anklage erfolgt durch den Landtag auf Antrag von einem Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl und bedarf einer Zweidrittelmehrheit dieser Zahl. Jedes Mitglied der Staatsregierung oder des Landtags kann Antrag gegen sich selbst stellen.
Man lese diesen verlinkten Kommentar - beginnend vom Ende her. Und ziehe ggf. parallele Gedanken zu Rate. Wo kein Kläger, da kein Richter ....
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/09-10/index.php?sz=9
Es ist völlig unbefriedigend Jahre hinterher die Sache in einem Untersuchungsausschuss klären zu wollen. Man findet womöglich einen Schuldigen oder ein Bauernopfer aber der Schaden wird bestehen bleiben.
Es ist viel wichtiger, dass die Aufsicht der Landesbank verbessert wird. Sprich, Politiker raus aus dem Verwaltungsrat und Fachleute rein. Was wollen Leute wie Zeil oder Herrmann im Aufsichtsgremium einer Bank? Selbst Finanzpolitiker Fahrenschon verfügt nicht über das nötige Fachwissen.
Um so einen Schritt zu vollziehen, müssen aber leider die Herren Politiker die Satzung der Bank reformieren und freiwillig kürzertreten. Aber leider scheinen die Stühle im Verwaltungsrat der BayernLB sehr bequem zu sein.
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