Landtag:CSU will weiter Volk befragen

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Seehofer erwägt nach VGH-Urteil Alternativen der Bürgerbeteiligung

Von Wolfgang Wittl, München

Trotz des Widerspruchs des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs hält die CSU an ihren Plänen zu einer unverbindlichen Volksbefragung fest. "Sie werden sehen, die Volksbefragung kommt in der einen oder anderen Form so sicher, wie alle meine politischen Maßnahmen am Ende sicher gekommen sind", sagte Ministerpräsident Horst Seehofer am Dienstag vor einer Sitzung der CSU-Landtagsfraktion. "Wie wir das jetzt machen, das überlege ich mir noch." Auch im Kabinett und in der Fraktion zeigte sich die CSU entschlossen: "Am Ziel, konsultative Volksbefragungen einzuführen, wird sich ausdrücklich nichts ändern", kündigte Staatskanzleichef Marcel Huber nach einer Sitzung des Ministerrats an. CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer sagte, eine Volksbefragung sei ein gutes Instrument, um die Bevölkerung bei strittigen Themen zu befrieden. Die CSU werde ihre Pläne nicht aufgeben.

Bayerns oberste Richter hatten die von der CSU bereits per Gesetzesänderung eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen am Montag wieder aufgehoben. Sie folgten dabei nicht nur den Klagen von SPD und Grünen, sondern gingen in ihrer Begründung sogar teilweise über die Anträge der Landtagsopposition hinaus. Nach Auffassung der Richter hätte die Einführung solcher Volksbefragungen einer Verfassungsänderung bedurft. SPD, Grüne und Freie Wähler forderten die CSU daraufhin auf, ihre Absichten aufzugeben. Das Gesetz sah vor, dass eine unverbindliche Volksbefragung bereits mit Zustimmung der Regierung und der Mehrheit des Landtags gestartet werden könne. Eine Beteiligung der Opposition war nicht geplant.

Die CSU erwägt nun offenbar, die Bürger selbst über eine Volksbefragung abstimmen zu lassen: "Wir werden in geeigneter Form auch die Bevölkerung befragen, ob wir sie befragen sollen", sagte Seehofer. Die CSU könnte ein Volksbegehren für einen Volksentscheid starten. Sollten die Bürger darin mit einfacher Mehrheit zustimmen, wäre die Volksbefragung in der Verfassung verankert. Eine zweite Variante wäre, die Opposition zu beteiligen und so doch einzubinden. Für eine Verfassungsänderung ist auch eine Zweidrittel-Mehrheit im Landtag mit anschließendem Volksentscheid möglich.

© SZ vom 23.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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