Landtag:Blindengeld auch für schwer Sehbehinderte

Hochgradig sehbehinderte Menschen in Bayern erhalten vom kommenden Jahr an finanzielle Unterstützung durch den Freistaat. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch in München eine Reform des sogenannten Blindengeldgesetzes. Bereits im März hatte das Kabinett die Novelle beschlossen und dafür von 2018 an jährlich zwölf Millionen Euro bereitgestellt. Die Betroffenen sollen künftig 176 Euro pro Monat vom Freistaat bekommen. Taubsehbehinderte Menschen erhalten den doppelten Betrag wie hochgradig sehbehinderte Menschen. Bislang erhalten nur Sehbehinderte mit einer Sehkraft von maximal zwei Prozent das sogenannte Blindengeld in Höhe von derzeit 579 Euro. Die Opposition hatte lange Jahre vergeblich gefordert, dass auch schwer sehbehinderte Menschen mit einer Sehkraft zwischen zwei und fünf Prozent eine anteilige Unterstützung bekommen sollen. Das hatte die CSU zwar seit längerem versprochen, aber nie umgesetzt. Die Anzahl der hochgradig sehbehinderten Menschen wird auf 8500 Personen geschätzt.

© SZ vom 26.10.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: