Landtag: Ausschüsse:CSU behält ihre Blockademehrheit

Der Verfassungsgerichtshof billigt die Besetzung der Landtagsausschüsse - doch auch die Richter sind sich uneins.

Katja Auer

Die CSU hat in den Ausschüssen des Landtags auch weiterhin das Sagen und darf ihre Blockademehrheit behalten. Der bayerische Verfassungsgerichtshof wies am Donnerstag die Klage der Opposition gegen die Besetzung der Gremien ab. Allerdings rutschte die CSU nur haarscharf an einer Blamage vorbei: Fünf von neun Richtern lehnten den Antrag ab, vier sahen die Klage als berechtigt an.

Landtag: Ausschüsse: CSU setzt sich durch - und kann die Blockademehrheit in den Landtagsausschüssen behalten.

CSU setzt sich durch - und kann die Blockademehrheit in den Landtagsausschüssen behalten.

(Foto: Foto: ddp)

SPD, Freie Wähler und Grüne hatten moniert, dass die CSU in den zwölf ständigen Ausschüssen 50 Prozent der Mitglieder stellt, obwohl sie bei den Landtagswahlen die absolute Mehrheit verloren hatte. Von 187 Abgeordneten gehören 92 der CSU an, also knapp weniger als die Hälfte, genau 49,2 Prozent.

Karl Huber, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, räumte bei der Urteilsverkündung ein, dass die Besetzung der Ausschüsse tatsächlich nicht die Kräfteverhältnisse im Landtagsplenum wiedergibt, in dem die CSU weniger als die Hälfte der Sitze hat. "Das tangiert den Grundsatz der Spiegelbildlichkeit", sagte er.

Die CSU habe damit tatsächlich "Blockademöglichkeiten". Zum einen verwies Huber jedoch auf die Selbstständigkeit des Parlaments bei der Besetzung der Ausschüsse. Zweitens ist nach Einschätzung der Mehrheit der Richter das Kräfteverhältnis von Regierungsfraktionen und Opposition im Landtag insgesamt entscheidend, nicht die Sitze der CSU in den Ausschüssen.

Vier Richter sahen das anders und fügten dem Urteil ein Sondervotum bei. Die Besetzung der Ausschüsse "verstößt gegen das Demokratieprinzip", argumentieren sie. Harald Güller, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, hätte die Klage zwar lieber gewonnen, sieht sich aber dennoch nicht als Verlierer.

Immerhin seien vier Richter der Argumentation der Opposition gefolgt, und die differenzierte Begründung zeige doch, "dass der Antrag ein ernsthaftes Demokratieproblem aufgegriffen hat". Güller bleibt dabei, dass sich "die Verlierer-Partei CSU" durch Geschäftsordnungstricks ihr Macht bewahren wollte.

Ähnliche beurteilt Susanne Tausendfreund, die Rechtsexpertin der Grünen, das Ergebnis: "Auch wenn die Richter hier keine Verletzung der Verfassung sehen, bleibt dennoch festzuhalten: Es ist ein politisches Armutszeugnis für die CSU, dass sie auf derartig durchsichtige Verfahrenstricks zurückgreifen muss, um wenigstens noch einen kleinen Rest der alten, verlorenen Herrlichkeit über ihre Wahlniederlage hinüberzuretten."

Tanja Schweiger, die parlamentarische Geschäftsführerin der Freien Wähler, sieht das Urteil dagegen recht positiv. Das Ergebnis sei nicht so eindeutig ausgegangen, wie die CSU das geglaubt habe. "Es war notwendig, dass wir das gemacht haben", sagt sie. Das Urteil sei "die gelbe Karte für die CSU".

Die Christsozialen sind freilich zufrieden. Fraktionsvize Thomas Kreuzer fühlt sich bestätigt. "Mehrheit ist Mehrheit", sagt er, bei einem Urteil sei das Stimmenverhältnis nicht relevant. Er selbst sei niemals auf die Idee gekommen, die Ausschussbesetzung könnte verfassungswidrig sein.

Die CSU hatte zu Beginn der Legislaturperiode durchgesetzt, dass alle Ausschüsse mit einer geraden Zahl an Sitzen ausgestattet werden, von denen die Hälfte die CSU besetzt. Seitdem haben die Gremien 16, 20 oder 22 Mitglieder, statt wie früher 17 oder 23. Bei einer ungeraden Besetzung hätte die Koalition aus CSU und FDP nur noch ein Stimme Mehrheit gehabt. "So kann man nicht regieren", argumentiert Kreuzer. Sobald ein Abgeordneter im Stau stehe, hätte die Koalition keine Mehrheit mehr.

Der Koalitionspartner FDP ist ebenfalls zufrieden und Rechtsexperte Andreas Fischer gar nicht überrascht. Eine Benachteiligung der Opposition könne er nicht erkennen, sagt er, immerhin könnten SPD, Grüne und Freie Wähler ja jedes Thema in das Plenum ziehen.

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