Weil er an das Geld eines Finanzbeamten wollte, wurde ein Orthopäde zum zweiten Mal zum Mörder - dafür muss er nun lebenslang ins Gefängnis.
Wegen Mordes an einem Finanzbeamten ist ein Arzt vom Landgericht in Landshut zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Vorsitzende Richterin ordnete am Dienstag außerdem Sicherungsverwahrung für den 62-Jährigen an.
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Im Rollstuhl sitzend nahm der 62 Jahre alte Orthopäde den Schuldspruch entgegen. (© Foto: dpa)
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Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte der Orthopäde den Finanzbeamten am Ostermontag 2008 mit einem Genickschuss getötet, um an dessen Geld zu kommen. Er fälschte das Testament des Opfers und setzte seine Freundin als Alleinerbin ein. Die Frau war wegen Beihilfe angeklagt worden, wurde von diesem Vorwurf aber freigesprochen. Der Arzt hatte schon einmal wegen Mordes hinter Gittern gesessen.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der Angeklagte stritt bis zuletzt ab, etwas mit dem Verbrechen zu tun zu haben. Die Urteilsbegründung verfolgte er im Rollstuhl sitzend und mit gesenktem Kopf. Für den Indizienprozess brauchte das Landgericht rund 30 Verhandlungstage.
Nach Ansicht der Schwurgerichtskammer war Habgier das Motiv für die Tat in Bockhorn im Landkreis Erding. Von dem Geld des Opfers habe sich der Arzt gemeinsam mit seiner 36 Jahre alten Freundin eine Wohnung für fast 800 000 Euro kaufen wollen. Die Frau kannte das Opfer. Sie hatte eine Zeit lang mit ihm im Münchner Finanzamt gearbeitet.
Die Finanzbeamtin bekam wegen Betrugs und Urkundenfälschung in weiteren Fällen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Sie hatte mit Hilfe falscher Dokumente vorzeitig in den Ruhestand gehen können.
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(dpa/ehr/liv)
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