Wie der Richter das Urteil begründet
Im Prozess um den Tod ihrer beiden Babys ist die angeklagte Mutter aus Oberfranken freigesprochen worden. Das Landgericht Hof kam am Mittwoch zu dem Urteil, dass ihr die beiden vorgeworfenen Morde vor mehr als 25 Jahren nicht mehr nachgewiesen werden können.
In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Matthias Burghardt nun, dass das Gericht Totschlag in zwei Fällen als erwiesen ansieht. Doch Totschlag ist bereits verjährt.
Was die Staatsanwaltschaft forderte
Die Leichen waren vor einem Jahr zufällig bei Bauarbeiten entdeckt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die 53-Jährige angeklagt, sie habe die zwei Säuglinge in den 1980er Jahren nach Hausgeburten unversorgt sterben lassen. Zunächst soll sie die Säuglinge in Plastiktüten gewickelt und später vergraben haben, hieß es in der Anklage. Sie habe wegen der beiden Kinder um ihren Lebensstandard gefürchtet, argumentierten die Staatsanwälte. Sie forderten eine Haftstrafe von acht Jahren. Weil die Frau bislang noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, verzichtete sie auf die Forderung nach einer lebenslänglichen Strafe.
Die Angeklagte hatte seit Prozessbeginn vor Gericht geschwiegen. Das Gericht folgte mit seinem Freispruch der Forderung des Verteidigers der Frau.