Landgericht Bayreuth:Ulvi K. muss weiter in der Psychiatrie bleiben

Fall Peggy - Prozess Ulvi K.

Ulvi K. nach der Urteilsverkündung im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Bayreuth im Mai 2014.

(Foto: dpa)
  • Der im Fall Peggy freigesprochene Ulvi K. muss weiter in der Psychiatrie bleiben. Das hat das Landgericht Bayreuth angeordnet.
  • Zur Begründung heißt es, die Strafvollstreckungskammer gehe davon aus, dass von Ulvi K. "nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit" ausgehe.

Von Katja Auer, Bayreuth

Warum Ulvi K. in der Psychiatrie bleiben muss

Ulvi K. ist zwar als Mörder der kleinen Peggy aus Lichtenberg freigesprochen worden, er muss aber weiterhin in der Psychiatrie bleiben. Das hat das Landgericht Bayreuth am Mittwoch mitgeteilt. Vor zwei Wochen hatte die jährliche Anhörung stattgefunden und die Unterstützer des 37-Jährigen zeigten sich danach vorsichtig optimistisch, dass der geistig behinderte Gastwirtssohn bald entlassen wird oder zumindest erhebliche Lockerungen zu erwarten habe. Seine Unterstützer halten den jungen Mann für unschuldig und ein Opfer von Gutachtern und Ermittlern.

Die Strafvollstreckungskammer geht allerdings davon aus, dass von dem Lichtenberger weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. "Es sei derzeit nicht zu erwarten, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird", heißt es in der Begründung.

Weshalb K. untergebracht wurde

Ulvi K. ist nicht wegen des Mordes an Peggy, für den er 2004 verurteilt und zehn Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde, sondern wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Psychiatrie untergebracht. Zwar seien in der Behandlung Fortschritte erzielt worden, aber die Therapie-Ziele seien noch nicht erreicht, argumentiert das Gericht.

Intensiv habe sich die Kammer damit beschäftigt, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig sei, was vom neuen Anwalt des 37-Jährigen, Thomas Saschenbrecker, bezweifelt wird. Es habe sich aber um "erhebliche Straftaten gegenüber Kindern" gehandelt, schreibt das Gericht. Es werde ausdrücklich bedauert, dass ihm offenbar von außen suggeriert werde, "er habe überhaupt nichts getan".

Das ist offenbar ein Seitenhieb auf seine Betreuerin Gudrun Rödel, die sich seit vielen Jahren für Ulvi K. einsetzt und für seine Freilassung kämpft. Diese Spitze der Kammer kritisiert Anwalt Saschenbrecker, dadurch seien "die Fronten jetzt etwas verhärtet". Er weist die Vorwürfe an Gudrun Rödel zurück. Sie habe sich immer für eine Therapie eingesetzt.

Wie der Anwalt weiter vorgehen will

Saschenbrecker will nun Beschwerde gegen den Beschluss einlegen, unter anderem deswegen, weil der Gutachter Ulvi K. schon untersucht habe, als der noch wegen Mordes verurteilt war. Deswegen sei er nicht objektiv. Außerdem strebt der Anwalt ein weiteres Wiederaufnahmeverfahren für Ulvi K. an, denn es sei nicht klar, dass der Peggy tatsächlich vergewaltigt habe.

In einem Jahr wird wieder überprüft, ob Ulvi K. weiter im Maßregelvollzug bleiben muss.

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