Groß war das Erstaunen, als nun die Staatsanwältin Katharina Klokocka in den Zeugenstand trat, die im Prozess gegen den Drogenhändler die Anklage vertreten hatte. Sie hatte den Sitzungsbericht nachgelesen, den sie damals vom ersten Verhandlungstag angefertigt hatte, und dem war zu entnehmen, dass sich gleich nach Verlesung der Anklage Richter, Staatsanwältin und Verteidiger im Richterzimmer über "mögliche Strafobergrenzen" besprochen hätten.
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Dabei seien dem Angeklagten für den Fall, dass er "vollumfänglich" gestehe und Angaben über die Strukturen des Drogenhandels mache, eine Strafobergrenze von fünfeinhalb bis sechs Jahren in Aussicht gestellt worden. Richter Haeusler, berichtete die Zeugin, habe das als "sehr generöses Angebot" bezeichnet.
Oberstaatsanwalt Zechmann wollte den Sitzungsbericht zunächst nicht herausgeben, erst auf nachdrückliches Drängen des Gerichts fand er sich dazu bereit. Und siehe, es gab eine weitere Überraschung: Am Rande des Berichts fand sich ein handschriftlicher Vermerk: "evtl. auch 4 J. 10 Mo." Er stammte, wie man schnell erkannte, von dem Staatsanwalt Christian Grimmeisen, der die Kollegin Klokocka an einem Sitzungstag vertreten hatte. Der ist mittlerweile Richter am Amtsgericht. Er könne sich, sagte er als Zeuge, partout nicht erinnern, wie es zu dieser Randnotiz gekommen sei. Die Zeugin Klokocka sagte dazu, sie habe keine Ahnung, "wann und warum" der Kollege das hingeschrieben habe.
"Man hätte erwartet, dass die Staatsanwaltschaft ein paar Worte des Bedauerns finden würde", sagte Verteidiger Wächtler. Da hatten er und sein Kollege Bockemühl allerdings vergeblich gehofft. Oberstaatsanwalt Zechmann räsonierte in seinem Plädoyer darüber, dass der Angeklagte in seinen Schriftsätzen einmal von "vier Jahren und sechs Monaten", dann wieder von einer "vier vor dem Komma" und schließlich sogar von "unter fünf Jahren" gesprochen habe und wertete das als deutliches Indiz für seine Schuld. Den Richtern Haeusler und Ballis unwahre Angaben zu unterstellen halte er "für sehr weit hergeholt, wenn man den Beruf sieht, den Richter ausüben".
Den verräterischen Sitzungsbericht der Staatsanwältin Klokocka mitsamt dem handschriftlichen Vermerk des Kollegen Grimmeisen erwähnte er knapp in einem Nebensatz, ohne ihn irgendwie zu bewerten. Dann forderte er für den Rechtsanwalt Lucas eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die nur zur Bewährung ausgesetzt werden könne, wenn gleichzeitig ein dreijähriges Berufsverbot verhängt werde.
Stephan Lucas war sichtlich erschüttert. "Ich habe die Anklage der Staatsanwaltschaft stets als Versuch empfunden, einen als lästig empfundenen Strafverteidiger zu disziplinieren", sagte er in seinem Schlusswort. Unter dem Eindruck der drakonischen Strafforderung des Staatsanwalts fügte er hinzu: "Heute weiß ich, es ist der Versuch, diesen Strafverteidiger zu vernichten." Das Urteil soll am 1. April verkündet werden.
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(SZ vom 23.03.2011/caj)
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"Staatsanwälte unter Druck"
Merkur lesen vom heutigen Freitag.
Es bewegt sich was !
Da sieht man was Jahrezentelange CSU Demokratur anrichten, die Justiz hat nichts zu befürchten. Das gleiche ist in Stuttgart passiert, wo mal eben gewaltsam in die Demostration eingegriffen wurde. Oder bei Streibl mit dem Münchner Kessel, wo es hieß "Zitat Streibl: Bei uns in Bayern wird schon mal härter hingelangt". Leider bekommt die CSU bei der nächsten Wahl wieder die absolute Mehrheit, sodass wieder nix passiert mit richtiger Demokratie.
... der sueddeutschen mal um diesen Fall kümmern. Prantl, übernehmen Sie!
Es reicht definitv nicht mehr, zu schimpfen und zu kommentieren. Was unternimmt die Süddeutsche Zeitung, was unternimmt die dienstvorgesetzte Behörde!?
Was hier angezeigt ist, ist die sofortige Suspendierung der Beteiltigten, insbesondere des Staatsanwaltes, der unter Realitätsverlust zu leiden scheint! Die Einleitung von Strafverfahren ist obligatorisch.
Weiter ist ein UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS angezeigt, um die Parallelwelt, die sich bayerische Staatsanwaltschaften hier offenbar mitlerweile geschaffen haben, politisch zu beenden. Auch Stichwort Weisungsrecht! Die Praxis, zwischen Richteramt und Staatsanwaltschaft zu wechseln wie in der Kantine von Menü 1 auf Menü 2 ist endlich konsequent auf Folgen für Betroffene zu beleuchten.
Ich war 15 Jahre Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg. Nachdem ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde (!!!) gegen eine bayerische Staatsanwaltschaft eingereicht hatte, wurde diese zunächst auf dem Dienstweg durch den Vorsitzenden Richter Bellay (mittlerweile beim BGH, 5. Strafsenat) und den Ministerialrat des Jusitzministeriums, Kornprobst, ordnungsgemäß bearbeitet. Der Dienstweg sah vor, dass der Beschwerdegegner, die Staatsanwaltschaft, zum "Entscheidungsträger" über ihre eigene Beschwerde wurde - wie üblich! Wochen später wurde so vom Beschwerdegegner eine vermeintliche Straftat der "Störung des öffentlichen Friedens" konstruiert, zielgerichtet und unter Vorgaukelung "akuter" Gefährdung durch meine Person. Festgenommen wurde ich nichtsahnend bei der Teilnahme am Halbmarathon in Stuttgart! Ingesamt zweimal wurde ich unter Konstruktion und Falschbehauptung einer "Fluchtgefahr" festgenommen, insgesamt zehn Monate in Untersuchungshaft gehalten. Dies mit dem Ziel der dauerhaften Unterbringung in der forensischen Psychiatrie, bis Prof. Dr. Nedopil, München eingeschaltet wurde und meine sofortige Freilassung erreichte. Ein zuvor -wie zu belegen sein wird- vorsätzliches Fehlgutachten eines örtlichen Gutachters für die Provinz-Staatsanwaltschaft blieb bis heute offenbar ohne weitere Konsequenzen, eine Zivilklage wurde bereits mit der "Begründung" abgewiegelt, "grobe Fahrlässigkeit" sei nicht geltend gemacht... NEIN! Es ist VORSATZ geltend gemacht, liebe Richter! Es wird gelogen und getäuscht, das Amt scheint selbst vor Verfolgung schwerster Straftaten im Amt zu schützen. Sind diese Fälle mittlerweile bereits so "normal", das hierüber nicht einmal in der SZ berichtet wird? Dies zeigt, dass ein UNT
Wer seinen letzten Funken Glauben an den Rechtsstaat und an Recht und Ordnung verlöschen sehen möchte, dem empfehle ich die ARD-Dokumentation vom gestrigen Mittwoch "Das tote Mädchen vom Bodensee"- Sendemitschnitt bei der ARD erhältlich.
Dieser Fall "Kalinka Bamberski" zeigt explizit, dass die bayerische Justiz ein Kartell des Schweigens, Vertuschens und der Niederträchtigkeit ist. Wenn es darum geht, ihresgleichen zu schützen, ist dieser bayerischen Justiz jedes Mittel recht.
Im Prinzip, das gleiche Muster wie bei einer kriminellen Vereinigung.
Und jetzt dürfen Sie "rot" anklicken - falls Sie nichts besseres zu tun haben, in Ihrer Amtsstube.
Paging